Aus- und Weiterbildung
Mediengestalterinnen und Mediengestalter Digital und Print - bis 31. Juli 2023
Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print / zur Mediengestalterin Digital und Print vom 26. April 2013.
Grundsätzliche Hinweise zu Prüfstück I und Prüfstück II
Fachrichtung Beratung und Planung:
- Prüfstück I:
Projektkonzeption (schriftliches Konzept) und Realisierung eines Produktentwurfes (praktische Arbeit) - Prüfstück II:
Bei Anfertigung von Prüfstück II ist die im Ausbildungsvertrag festgelegte Qualifikationseinheit nach § 4 Absatz 3 Nummer 3 zu berücksichtigen (W3 Module)
Fachrichtung Konzeption und Visualisierung:
- Prüfstück I:
Designkonzeption (schriftliches Konzept) und Realisierung eines Medienteilproduktes (praktische Arbeit) - Prüfstück II:
Bei Anfertigung von Prüfstück II ist die im Ausbildungsvertrag festgelegte Qualifikationseinheit nach § 4 Absatz 3 Nummer 3 zu berücksichtigen (W3 Module)
Fachrichtung Gestaltung und Technik:
- Prüfstück I:
Lösungsvorschlag mit Arbeitsplanung (schriftliches Konzept) und Erstellung eines Teilproduktes der Medienproduktion (praktische Arbeit) - Prüfstück II:
Bei Anfertigung von Prüfstück II ist die im Ausbildungsvertrag festgelegte Qualifikationseinheit nach § 4 Absatz 3 Nummer 3 zu berücksichtigen (W3 Module)
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.
Zwischenprüfung 2024
Zwischenprüfung
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Frühjahr 2024
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Herbst 2024
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Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt |
keine Prüfung
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Schriftliche Prüfung
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13. März 2024
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25. September 2024
(letztmalig nach Verordnung von 2016!) |
Praktische Prüfung
Abgabe praktische Prüfung
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15. März 2024
18. März 2024
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Termine folgen
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Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden | circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin | circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin |
Zwischenprüfung 2025
Zwischenprüfung
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Frühjahr 2025
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Herbst 2025
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Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
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keine Prüfung |
keine Prüfung
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Schriftliche Prüfung
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keine Prüfung
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keine Prüfung
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Praktische Prüfung
Abgabe der praktischen Prüfung
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keine Prüfung |
keine Prüfung
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Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden | keine Prüfung | keine Prüfung |
Abschlussprüfung 2024
Abschlussprüfung |
Sommer 2024
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Winter 2024
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Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe |
4 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss
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4 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss
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Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) |
1. Februar 2024
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1. September 2024
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Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden |
ab Anmeldeschluss
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ab Anmeldeschluss
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Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt |
Schriftliche Prüfung sowie Ausgabe der praktischen Aufgabe | 15. Mai 2024 |
4. Dezember 2024
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Mündliche Ergänzungsprüfung | ||
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich (15 Minuten) | in der Regel am Tag der Bewertung der Prüfstücke | in der Regel am Tag der Bewertung der Prüfstücke |
Prüfstück I, Teil a: Erstellung "Konzept" bzw. "Arbeitsplanung".
Das Prüfstück darf nach Fertigstellung nicht mehr verändert werden!
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15. Mai 2024 bis 29. Mai 2024
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4. Dezember 2024 bis 18. Dezember 2024 |
Abgabe Prüfstück I, Teil a: "Konzept" bzw. "Arbeitsplanung" (sofern mehrseitig, geheftet und in dreifacher Ausfertigung sowie einmal als PDF-Datei). | 3. Juni 2024 bis 10.30 Uhr in der Handelskammer Hamburg |
6. Januar 2025 bis 10:00 Uhr in der Handelskammer Hamburg
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Prüfstück I, Teil b: Erstellung "Praktische Arbeit" |
30. Mai 2024
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19. Dezember 2024
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Prüfstück II: Erstellung W3 Modul |
31. Mai 2024
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20. Dezember 2024
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Abgabe Prüfstück I und II (Praktische Arbeit und W3 Modul) | 3. Juni 2024 bis 10.30 Uhr in der Handelskammer Hamburg | 6. Januar 2025 bis 10:00 Uhr in der Handelskammer Hamburg |
Bewertung der Prüfstücke, Ausgabe bzw. Versand der Prüfungsbescheinigung | 26. Juni 2024 bis 4. Juli 2024 |
23. Januar 2025 bis 30. Januar 2025
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Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden |
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
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postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
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Ausgabe der Prüfstücke | 15. August 2024 | 17. März 2025 |
Abschlussprüfung 2025
Abschlussprüfung |
Sommer 2025
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Winter 2025
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Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe |
4 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss
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4 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss
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Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) |
1. Februar 2025
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5. August 2025
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Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden |
ab Anmeldeschluss
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ab Anmeldeschluss
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Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt |
Schriftliche Prüfung sowie Ausgabe der praktischen Aufgabe | 14. Mai 2025 |
3. Dezember 2025
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Mündliche Ergänzungsprüfung | ||
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich (15 Minuten) | in der Regel am Tag der Bewertung der Prüfstücke | in der Regel am Tag der Bewertung der Prüfstücke |
Prüfstück I, Teil a: Erstellung "Konzept" bzw. "Arbeitsplanung".
Das Prüfstück darf nach Fertigstellung nicht mehr verändert werden!
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14. Mai 2025 bis 28. Mai 2025
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Termin folgt |
Abgabe Prüfstück I, Teil a: "Konzept" bzw. "Arbeitsplanung" (sofern mehrseitig, geheftet und in dreifacher Ausfertigung sowie einmal als PDF-Datei) | 5. Juni 2025 bis 10:00 Uhr in der Handelskammer Hamburg | Termin folgt |
Prüfstück I, Teil b: Erstellung "Praktische Arbeit" |
2. Juni 2025
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Termin folgt
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Prüfstück II: Erstellung W3 Modul |
3. Juni 2025
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Termin folgt
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Abgabe Prüfstück I und II (Praktische Arbeit und W3 Modul) | 5. Juni 2025 bis 10:00 Uhr in der Handelskammer Hamburg | Termin folgt |
Bewertung der Prüfstücke, Ausgabe bzw. Versand der Prüfungsbescheinigung | 30. Juni 2025 bis 10. Juli 2025 | Termin folgt |
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden |
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
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postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
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Ausgabe der Prüfstücke | Termin folgt | Termin folgt |
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen
- Antrag auf Nachteilsausgleich (DOC-Datei · 78 KB) (Nr. 1145912)
- Inklusion (Nr. 1154098)
- Beratungs- und Unterstützungszentrum Berufliche Schulen BZBS (Link: http://hibb.hamburg.de/beratung-service/beratungszentrum-berufliche-schulen-bzbs/beratung-bei-der-beschulung-von-schuelerinnen-und-schuelern-mit-behinderungen/)
- Abschlussprüfung nicht bestanden - was nun? (Nr. 3414874)
- Ausbildung verkürzen oder verlängern (Nr. 1164064)
- Berichtsheft führen (Nr. 1154076)
- Berichtsheft für die Anmeldung/Zulassung zur Prüfung online einreichen (ab Sommerprüfung 2021) (Nr. 4941698)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Gebührenordnung (Nr. 1140684)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Prüfungstermine Ausbildung A-Z (Nr. 1154320)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)
- Prüfungsergebnisse Online (Nr. 1145638)
- Zulassung zur Abschlussprüfung (Nr. 1145656)