Aus- und Weiterbildung

Maskenbildnerinnen und Maskenbildner

Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Maskenbildner / zur Maskenbildnerin vom 8. Februar 2002.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2025

Zwischenprüfung
Frühjahr 2025 Herbst 2025
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich) werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt keine Prüfung
Praktische Prüfung Mo., 17. Februar 2025 keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden ca. 3-4 Wochen nach dem Prüfungstermin keine Prüfung

Abschlussprüfung 2025

Abschlussprüfung Sommer 2025 Winter 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an den Betrieb ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss keine Prüfung
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2025 keine Prüfung
Versand der Zulassungsbestätigungen
an Betrieb und Auszubildende
ab Anmeldeschluss keine Prüfung
Versand der Prüfungseinladungen
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt keine Prüfung
Schriftliche Prüfung Mo., 12. Mai und Di., 13. Mai 2025 keine Prüfung
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin keine Prüfung
Praktische Prüfung Mo., 23. Juni und Di., 24. Juni 2025 keine Prüfung
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben keine Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden keine Prüfung

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen