Aus- und Weiterbildung

Fachkräfte für Veranstaltungstechnik

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik vom 16. Juni 2017 (am 25. Juni 2017 in Kraft getreten).
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen

Abschlussprüfung 2024

Abschlussprüfung
Sommer 2025 Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrages mit Berichtsheft) 1. Februar 2025 1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand Zugangsdaten Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projektes circa 2 Wochen nach Anmeldeschluss circa 2 Wochen nach Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladungen
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Einreichen des Themenvorschlages für den betrieblichen Auftrag online 24. Februar 2025 27. September 2024
Schriftliche Prüfung 13. Mai 2025 3. Dezember 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich (15 Minuten) in der Regel am Tag des auftragsbezogenen Fachgesprächs in der Regel am Tag des auftragsbezogenen Fachgesprächs
Projektzeitraum 4. April bis 30. Mai 2025 28. Oktober bis 20. Dezember 2024
Abgabe Dokumentation (betrieblicher Auftrag)

(Samstag und Sonntag, ggf. Feiertage, nicht mitgerechnet)
Die Dokumentation ist in vierfacher Ausfertigung in Papierform unmittelbar nach den Ende des genehmigten Bearbeitungszeitraumes, innerhalb von drei Werktagen, zusammen mit der Ehrenwörtlichen Erklärung bei der Handelskammer einzureichen. Die Dokumentation ist in vierfacher Ausfertigung in Papierform unmittelbar nach dem Ende des genehmigten Bearbeitungszeitraumes, innerhalb von drei Werktagen, zusammen mit der Ehrenwörtlichen Erklärung bei der Handelskammer einzureichen.
auftragsbezogenes Fachgespräch 7. bis 11. Juli 2025 27. Januar bis 31. Januar 2025
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben am Tag des Fachgesprächs am Tag des Fachgesprächs
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Zwischenprüfung 2025

Zwischenprüfung
Frühjahr 2025 Herbst 2025
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich) werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung 19. März 2025 keine Prüfung
Arbeitsaufgabe inkl. Fachgespräch 31. März - 04. April 2025 keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen