Aus- und Weiterbildung

Werkfeuerwehrleute

Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann / zur Werkfeuerwehrfrau vom 22. Mai  2015.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Abschlussprüfung Teil 1 - 2024

Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2024 Herbst 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
15. November 2023
15. Mai 2024
Versand der Zulassungsbestätigungen an die Betriebe und die Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
6. März 2024
keine Prüfung
Praktische Prüfung
KW 13/2024
keine Prüfung
Vorläufige Prüfungsergebnisse für die Auszubildenden und Betriebe
postalisch, ca. 4 Wochen nach Prüfungsende
postalisch, ca. 4 Wochen nach Prüfungsende

Abschlussprüfung Teil 2 - 2024

Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2024 Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2024
1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
15. Mai 2024
keine Prüfung
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung*
KW 30/2024 
KW 34/2024
keine Prüfung
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
ca. 1 Woche nach der praktischen Prüfung
ca. 1 Woche nach der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, ca. 4 Wochen nach Prüfungsende
postalisch, ca. 4 Wochen nach Prüfungsende
*Hamburger Aufgaben

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen