Aus- und Weiterbildung

Werkfeuerwehrleute

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann / zur Werkfeuerwehrfrau vom 22. Mai 2015.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Abschlussprüfung Teil 1 - 2025

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2025 Herbst 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 15. November 2024 15. Mai 2025
Versand der Zulassungsbestätigungen an die Betriebe und die Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung 6. März 2025 keine Prüfung
Praktische Prüfung KW 15/2025 keine Prüfung
Vorläufige Prüfungsergebnisse für die Auszubildenden und Betriebe postalisch, circa 4 Wochen nach Prüfungsende postalisch, circa 4 Wochen nach Prüfungsende

Abschlussprüfung Teil 2 - 2024

Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2024 Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2024 1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung 15. Mai 2024 keine Prüfung
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung*
KW 30/2024
KW 34/2024
keine Prüfung
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
circa 1 Woche nach der praktischen Prüfung circa 1 Woche nach der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, circa 4 Wochen nach Prüfungsende postalisch, circa 4 Wochen nach Prüfungsende
*Hamburger Aufgaben

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen