Aus- und Weiterbildung
Werkfeuerwehrleute
Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann / zur Werkfeuerwehrfrau vom 22. Mai 2015.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.
Abschlussprüfung Teil 1 - 2025
Abschlussprüfung Teil 1 | Frühjahr 2025 | Herbst 2025 |
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe | circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss | circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss |
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) | 15. November 2024 | 15. Mai 2025 |
Versand der Zulassungsbestätigungen an die Betriebe und die Auszubildenden | ab Anmeldeschluss | ab Anmeldeschluss |
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt |
Schriftliche Prüfung | 6. März 2025 | keine Prüfung |
Praktische Prüfung | KW 15/2025 | keine Prüfung |
Vorläufige Prüfungsergebnisse für die Auszubildenden und Betriebe | postalisch, circa 4 Wochen nach Prüfungsende | postalisch, circa 4 Wochen nach Prüfungsende |
Abschlussprüfung Teil 2 - 2024
Abschlussprüfung Teil 2 | Sommer 2024 | Winter 2024 |
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe | circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss | circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss |
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) | 1. Februar 2024 | 1. September 2024 |
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden | ab Anmeldeschluss | ab Anmeldeschluss |
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt |
Schriftliche Prüfung | 15. Mai 2024 | keine Prüfung |
Mündliche Ergänzungsprüfung | ||
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich | in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin | in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin |
Praktische Prüfung* |
KW 30/2024
KW 34/2024
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keine Prüfung |
Prüfungsergebnisse | ||
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
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circa 1 Woche nach der praktischen Prüfung | circa 1 Woche nach der praktischen Prüfung |
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
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postalisch, circa 4 Wochen nach Prüfungsende | postalisch, circa 4 Wochen nach Prüfungsende |
*Hamburger Aufgaben
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen
- Antrag auf Nachteilsausgleich (DOC-Datei · 78 KB) (Nr. 1145912)
- Inklusion (Nr. 1154098)
- Beratungs- und Unterstützungszentrum Berufliche Schulen BZBS (Link: http://hibb.hamburg.de/beratung-service/beratungszentrum-berufliche-schulen-bzbs/beratung-bei-der-beschulung-von-schuelerinnen-und-schuelern-mit-behinderungen/)
- Abschlussprüfung nicht bestanden - was nun? (Nr. 3414874)
- Ausbildung verkürzen oder verlängern (Nr. 1164064)
- Berichtsheft führen (Nr. 1154076)
- Berichtsheft für die Anmeldung/Zulassung zur Prüfung online einreichen (ab Sommerprüfung 2021) (Nr. 4941698)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Gebührenordnung (Nr. 1140684)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Prüfungstermine Ausbildung A-Z (Nr. 1154320)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)
- Prüfungsergebnisse Online (Nr. 1145638)
- Zulassung zur Abschlussprüfung (Nr. 1145656)