Aus- und Weiterbildung
Verfahrensmechanikerinnen und Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik
Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für
Beschichtungstechnik / Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik vom 12. Juli 1999.
Beschichtungstechnik / Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik vom 12. Juli 1999.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.
Zwischenprüfung 2024
Zwischenprüfung | Frühjahr 2024 | Herbst 2024 |
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich) | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | keine Prüfung |
Praktische Prüfung* | KW 14 und 15/2024 | keine Prüfung |
Fachgespräch | KW 15/2024 | keine Prüfung |
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden | circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin | keine Prüfung |
* Hamburger Aufgaben
Abschlussprüfung 2024
Abschlussprüfung | Sommer 2024 | Winter 2024 |
Versand der Anmeldeunterlagen an den Betrieb | circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss | circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss |
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) | 1. Februar 2024 | 1. September 2024 |
Versand der Zulassungsbestätigungen an Betrieb und Auszubildende |
ab Anmeldeschluss | ab Anmeldeschluss |
Versand der Prüfungseinladungen an die Auszubildenden |
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt |
Einreichen des Betrieblichen Auftrages | bis zum 22. April 2024 | bis zum 4. November 2024 |
Abgabe des Betrieblichen Auftrages (Auftragsdokumentation) | nach Fertigstellung am nächstfolgenden Werktag | nach Fertigstellung am nächstfolgenden Werktag |
Bearbeitungsphase Betrieblicher Auftrag | 22 Stunden zwischen dem 13. Mai und 13. Juni 2024 | 22 Stunden zwischen dem 6. und dem 17. Januar 2025 |
Schriftliche Prüfung* | 16. Mai 2024 | 18. Dezember 2024 |
Mündliche Ergänzungsprüfung | ||
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich | in der Regel am Tag des Fachgesprächs | in der Regel am Tag des Fachgesprächs |
Fachgespräch | Termin folgt | 29. Januar 2025 |
Prüfungsergebnisse | ||
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben | am Tag des Fachgesprächs | am Tag des Fachgesprächs |
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden | postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende | postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende |
* Hamburger Aufgaben
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen
- Antrag auf Nachteilsausgleich (DOC-Datei · 78 KB) (Nr. 1145912)
- Inklusion (Nr. 1154098)
- Beratungs- und Unterstützungszentrum Berufliche Schulen BZBS (Link: http://hibb.hamburg.de/beratung-service/beratungszentrum-berufliche-schulen-bzbs/beratung-bei-der-beschulung-von-schuelerinnen-und-schuelern-mit-behinderungen/)
- Abschlussprüfung nicht bestanden - was nun? (Nr. 3414874)
- Ausbildung verkürzen oder verlängern (Nr. 1164064)
- Berichtsheft führen (Nr. 1154076)
- Berichtsheft für die Anmeldung/Zulassung zur Prüfung online einreichen (ab Sommerprüfung 2021) (Nr. 4941698)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Gebührenordnung (Nr. 1140684)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Prüfungstermine Ausbildung A-Z (Nr. 1154320)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)
- Prüfungsergebnisse Online (Nr. 1145638)
- Zulassung zur Abschlussprüfung (Nr. 1145656)