Aus- und Weiterbildung

Kraftfahrzeugmechatronikerinnen und Kraftfahrzeugmechatroniker

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker / zur
Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 14. Juni 2013.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Abschlussprüfung Teil 1 - 2025

Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2025
Herbst 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
15. November 2024
15. Mai 2025
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
19. März 2025
keine Prüfung
Praktische Prüfung
Termin folgt
keine Prüfung
Vorläufige Prüfungsergebnisse für die Auszubildenden und Betriebe
postalisch, circa 4 Wochen nach Prüfungsende
postalisch, ca. 4 Wochen nach Prüfungsende

Abschlussprüfung Teil 2 - 2024

Abschlussprüfung Teil
Sommer 2024
Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2024
1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
15. Mai 2024
4. Dezember 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung
KW 23/2024
KW 05/2025
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
circa 1 Woche nach der praktischen Prüfung
circa 1 Woche nach der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, circa 4 Wochen nach Prüfungsende
postalisch, circa 4 Wochen nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen