Aus- und Weiterbildung

Hotelkaufleute

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 13. Februar 1998.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2023

Zwischenprüfung Frühjahr 2023 Herbst 2023
Versand der Einladungen an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
keine Prüfung
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftlicher Teil*
keine Prüfung
voraussichtlich 7. September 2023
Praktischer Teil*
keine Prüfung
voraussichtlich 10. Oktober 2023
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
keine Prüfung
circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin
* Hamburger Aufgaben

Abschlussprüfung 2023

Abschlussprüfung Sommer 2023 Winter 2023
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2023
1. September 2023
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung*
Voraussichtlich 25. und 26. Mai 2023
Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
in der Regel am Tag der Praktischen Übungen
in der Regel am Tag der Praktischen Übungen
Praktische Übungen
Voraussichtlich 14. Juni 2023
Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag der praktischen Prüfung am Tag der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
* Hamburger Aufgaben

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen