Aus- und Weiterbildung

Fachkräfte im Gastgewerbe

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 13. Februar 1998.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2023

Zwischenprüfung Frühjahr 2023 Herbst 2023
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Praktische Aufgabe*
voraussichtlich vor den Hamburger Frühjahrsferien
voraussichtlich vor den Hamburger Herbstferien
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin
circa 5 bis 6 Wochen nach
dem Prüfungstermin
*Hamburger Aufgaben

Abschlussprüfung 2023

Abschlussprüfung Sommer 2023 Winter 2023
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2023
1. September 2023
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betrieb und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung*
Voraussichtlich 25. Mai 2023
Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
in der Regel am Tag der Komplexen Prüfungsaufgabe
in der Regel am Tag der Komplexen Prüfungsaufgabe
Praktische Prüfung
Weitere Prüfungsaufgaben
Voraussichtlich 26. Mai 2023
Termin folgt
Komplexe Prüfungsaufgabe
Voraussichtlich 27. bis 29. Juni 2023
Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung
(bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag der Komplexen Prüfungsaufgabe am Tag der Komplexen Prüfungsaufgabe
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
*Hamburger Aufgaben

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen