Aus- und Weiterbildung

Verkäuferinnen und Verkäufer

Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Am 01.08.2017 ist die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel (Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung – VerkEHKflAusbV)“ vom 13.03.2017 in Kraft getreten. Zudem wurde die „Erste Verordnung zur Änderung der Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung“ vom 01.06.2017 erlassen, die am 09.06.2017 in Kraft getreten ist.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2024/2025

Zwischenprüfung Frühjahr 2025 Herbst 2024
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung (90 Minuten)
25. März 2025
17. September 2024
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
circa 5 bis 6 Wochen
nach dem
Prüfungstermin
circa 5 bis 6 Wochen
nach dem
Prüfungstermin

Abschlussprüfung 2024/2025

Abschlussprüfung Sommer 2025
Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft und Angaben zu Branche und Ware)
1. Februar 2025
1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
Verkauf und Werbemaßnahmen (90 Minuten)
06. Mai 2025
26. November 2024
Warenwirtschaft und Kalkulation (60 Minuten)
06. Mai 2025
26. November 2024
Wirtschafts- und
Sozialkunde (60 Minuten)
6. Mai 2025
26. November 2024
Vorläufige Prüfungsergebnisse online für die Auszubildenden
circa 4 Wochen nach den schriftlichen
Prüfungen
circa 4 Wochen nach den schriftlichen
Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich (15 Minuten)
in der Regel am Tag der mündlichen Prüfung
in der Regel am Tag der mündlichen Prüfung
Mündliche Prüfung
Fallbezogenes Fachgespräch (Vorbereitungszeit 15 Minuten + Gespräch 20 Minuten)
Juni/Juli 2025
Januar 2025
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Ausbildungsbetrieben
am Tag der
mündlichen Prüfung
am Tag der
mündlichen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen