Aus- und Weiterbildung

Elektronikerinnen und Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker / zur Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme in der Fassung vom 7. Juni 2018.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Abschlussprüfung Teil 1 - 2023

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2023 Herbst 2023
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
15. November 2022
15. Mai 2023
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
22. März 2023
27. September 2023
Praktische Aufgabe
März 2023
September 2023
Versand der vorläufigen Prüfungsergebnisse
circa 4 Wochen nach der Prüfung
circa 4 Wochen nach der Prüfung

Abschlussprüfung Teil 1 - 2024

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2024 Herbst 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
15. November 2023
15. Mai 2024
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Schriftliche Prüfung
13. März 2024
22. September 2024
Praktische Aufgabe
März 2024
September 2024
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt

Abschlussprüfung Teil 2 - 2024

Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2024 Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft, ggf. Einreichen des Antrags auf Prüfung der Zusatzqualifikationen)
1. Februar 2024
1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Versand Zugangsdaten Betrieblicher Antrag
voraussichtlich ab 19. Februar
voraussichtlich ab 16. September

Achtung, Frist zur Einreichung nur circa 2 bis 3 Tage
Frist für das Einreichen des Antrag Betrieblicher Auftrag
29. Februar 2024
25. September 2024
Bearbeitungsphase Betrieblicher Auftrag
8. April bis 16. Mai 2024
21. Oktober bis 10. Dezember 2024
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Bearbeitungsphase der praxisbezogenen Aufgaben inkl. Erstellung der Reporte
nach Zulassung bis zum 14. Mai 2024
nach Zulassung bis zum 3. Dezember 2024
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Abgabe der Reporte per Mail
bis spätestens zum 14. Mai 2024
bis spätestens zum 3. Dezember 2024
Schriftliche Prüfung
14. Mai 2024
3. Dezember 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Aufgabe
voraussichtlich Juni 2024
voraussichtlich Januar 2025
Fachgespräch zum Betrieblichen Auftrag
voraussichtlich Juni 2024
voraussichtlich Januar 2025
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Fachgespräch zu den praxisbezogenen Aufgaben
Termin folgt
Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben

in der Regel einen Tag nach der praktischen Prüfung

in der Regel einen Tag nach der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende

postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Übersendung der Bescheinigung über die bestandene(n) Zusatzqualifikation(en) an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Abschlussprüfung Teil 2 - 2025

Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2025 Winter 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft, ggf. Einreichen des Antrags auf Prüfung der Zusatzqualifikationen)
1. Februar 2025
1. September 2025
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Versand Zugangsdaten Betrieblicher Antrag
voraussichtlich 2 Wochen nach Anmeldeschluss
voraussichtlich 2 Wochen nach Anmeldeschluss
Frist für Antrag Betrieblicher Auftrag
Termin folgt
Termin folgt
Bearbeitungsphase Betrieblicher Auftrag
Termin folgt
Termin folgt
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Bearbeitungsphase der praxisbezogenen Aufgaben inkl. Erstellung der Reporte
nach Zulassung bis zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung
nach Zulassung bis zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Abgabe der Reporte per Mail
nach Zulassung bis zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung
nach Zulassung bis zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung
Schriftliche Prüfung
Termin folgt
Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Aufgabe
voraussichtlich Juni 2025
voraussichtlich Januar 2026
Fachgespräch zum Betrieblichen Auftrag
voraussichtlich Juni 2025
voraussichtlich Januar 2026
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Fachgespräch zu den praxisbezogenen Aufgaben
Termin folgt
Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben

in der Regel einen Tag nach der praktischen Prüfung

in der Regel einen Tag nach der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende

postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Übersendung der Bescheinigung über die bestandene(n) Zusatzqualifikation(en) an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen