Aus- und Weiterbildung

Elektronikerinnen und Elektroniker für Betriebstechnik

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker / zur Elektronikerin für Betriebstechnik in der Fassung vom 7. Juni 2018.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Abschlussprüfung Teil 1 - 2024

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2024 Herbst 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
15. November 2023
15. Mai 2024
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
13. März 2024
22. September 2024
Praktische Aufgabe
März 2023
September 2024
Versand der vorläufigen Prüfungsergebnisse
circa 4 Wochen nach der Prüfung
circa 4 Wochen nach der Prüfung

Abschlussprüfung Teil 1 - 2025

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2024 Herbst 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
15. November 2024
15. Mai 2025
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
Termin folgt
Termin folgt
Praktische Aufgabe
März 2025
September 2025
Versand der vorläufigen Prüfungsergebnisse
circa 4 Wochen nach der Prüfung
circa 4 Wochen nach der Prüfung

Abschlussprüfung Teil 2 - 2024

Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2024 Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft, ggf. Einreichen des Antrags auf Prüfung der Zusatzqualifikationen)
1. Februar 2024
1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Versand Zugangsdaten Betrieblicher Antrag
ab dem 17. Februar 2024
ab dem 16. September 2024
Achtung, Frist zur Einreichung nur circa 2 bis 3 Tage
Frist für das Einreichen des Antrag Betrieblicher Auftrag
3. März 2023
25. September 2024
Bearbeitungsphase Betrieblicher Auftrag
21. Oktober bis 10. Dezember 2024
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Bearbeitungsphase der praxisbezogenen Aufgaben inkl. Erstellung der Reporte
nach Zulassung bis zum 9. Mai 2023
nach Zulassung bis zum 3. Dezember 2024
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Abgabe der Reporte per Mail
bis spätestens zum 9. Mai 2023
bis spätestens zum 3. Dezember 2024
Schriftliche Prüfung
9. Mai 2023
3. Dezember 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Aufgabe
Juni 2023
Januar 2025
Fachgespräch zum Betrieblichen Auftrag
Juni 2023
Januar 2025
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Fachgespräch zu den praxisbezogenen Aufgaben
Termin folgt
Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben

in der Regel einen Tag nach der praktischen Prüfung

in der Regel einen Tag nach der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende

postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Übersendung der Bescheinigung über die bestandene(n) Zusatzqualifikation(en) an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Abschlussprüfung Teil 2 - 2025

Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2025 Winter 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft, ggf. Einreichen des Antrags auf Prüfung der Zusatzqualifikationen)
1. Februar 2025
1. September 2025
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Versand Zugangsdaten Betrieblicher Antrag
voraussichtlich 2 Wochen nach Anmeldeschluss
voraussichtlich 2 Wochen nach Anmeldeschluss
Frist für Antrag Betrieblicher Auftrag
Termin folgt
Termin folgt
Bearbeitungsphase Betrieblicher Auftrag
Termin folgt
Termin folgt
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Bearbeitungsphase der praxisbezogenen Aufgaben inkl. Erstellung der Reporte
nach Zulassung bis schriftlichen Prüfung
nach Zulassung bis schriftlichen Prüfung
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Abgabe der Reporte per Mail
nach Zulassung bis schriftlichen Prüfung
nach Zulassung bis schriftlichen Prüfung
Schriftliche Prüfung
Termin folgt
Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Aufgabe
voraussichtlich Juni 2025
voraussichtlich Januar 2026
Fachgespräch zum Betrieblichen Auftrag
voraussichtlich Juni 2025
voraussichtlich Januar 2026
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Fachgespräch zu den praxisbezogenen Aufgaben
Termin folgt
Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben

in der Regel einen Tag nach der praktischen Prüfung

in der Regel einen Tag nach der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende

postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Übersendung der Bescheinigung über die bestandene(n) Zusatzqualifikation(en) an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen