Aus- und Weiterbildung

Mechatronikerinnen und Mechatroniker

Zur Prüfung benötige Materialien sind aus den PAL-Bereitstellungsunterlagen zu entnehmen.
Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker / zur Mechatronikerin vom 7. Juni 2018.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Abschlussprüfung Teil 1 - 2024/2025

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2025 Herbst 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
15. November 2024
15. Mai 2024
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
19. März 2025
25. September 2024
Bearbeitung der Arbeitsaufgabe
voraussichtlich KW 19 2025
voraussichtlich KW 42 2024
Vorläufige Prüfungsergebnisse online für die Auszubildenden und Versand an die Betriebe
circa 4 Wochen nach der Prüfung
circa 4 Wochen nach der Prüfung

Abschlussprüfung Teil 2 - 2024/2025

Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2025
Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft, gegebenenfalls Einreichen des Antrags auf Prüfung der Zusatzqualifikationen)
1. Februar 2025
1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Einreichen des Antrags für den Betrieblichen Auftrag
18. April 2025
1. Oktober 2024
Bearbeitungsphase Betrieblicher Auftrag
28. April bis 13. Juni 2025
14. Oktober bis 22. November 2024
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Bearbeitungsphase der praxisbezogenen Aufgaben inkl. Erstellung der Reporte
-
-
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Abgabe der Reporte
-
-
Schriftliche Prüfung
13. Mai 2025
3. Dezember 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Bearbeitung des Arbeitsauftrags (PAL)
voraussichtlich KW 28 2025
voraussichtlich KW 5 2025
Fachgespräch zum Betrieblichen Auftrag
voraussichtlich KW 28 2025
voraussichtlich KW 5 2025
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Fachgespräch zu den praxisbezogenen Aufgaben
-
-
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag des Fachgesprächs bzw. der Ergebnisbekanntgabe
am Tag des Fachgesprächs bzw. der Ergebnisbekanntgabe
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Übersendung der Bescheinigung über die bestandene(n) Zusatzqualifikation(en) an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen