Aus- und Weiterbildung
Verfahrensmechanikerinnen und Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik
Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker / zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik vom 21. Mai 2012.
Achtung: Diese Verordnung läuft zum 31. Juli 2023 aus. Der Beruf wurde durch den den Beruf “Kunststoff- und Kautschuktechnolge / Kunststoff- / und Kautschuktechnologin” vom 1. August 2023 ersetzt.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiteren Informationen zur Prüfung.
Abschlussprüfung Teil 1 - 2025
Abschlussprüfung Teil 1 | Frühjahr 2025 | Herbst 2025 |
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
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keine Prüfung
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keine Prüfung
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Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
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keine Prüfung
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keine Prüfung
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Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
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keine Prüfung
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keine Prüfung
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Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
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keine Prüfung
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keine Prüfung
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Schriftliche Prüfung |
keine Prüfung
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keine Prüfung
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Praktische Prüfung |
keine Prüfung
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keine Prüfung
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Vorläufige Prüfungsergebnisse online für die Auszubildenden und Versand an die Betriebe
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keine Prüfung
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keine Prüfung
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Abschlussprüfung Teil 2 - 2025
Abschlussprüfung Teil 2 |
Sommer 2025
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Winter 2025
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Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
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circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
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circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
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Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
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1. Februar 2025
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1. September 2025
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Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und die Auszubildenden
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ab Anmeldeschluss
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ab Anmeldeschluss
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Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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Schriftliche Prüfung |
14. Mai 2025
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3. Dezember 2025
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Mündliche Ergänzungsprüfung | ||
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
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in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
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in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
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Praktische Prüfung |
Termin folgt
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Termin folgt
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Prüfungsergebnisse | ||
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
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voraussichtlich Juni/Juli 2025
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voraussichtlich Januar 2026
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Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
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postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
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postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
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Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen
- Antrag auf Nachteilsausgleich (DOC-Datei · 78 KB) (Nr. 1145912)
- Inklusion (Nr. 1154098)
- Beratungs- und Unterstützungszentrum Berufliche Schulen BZBS (Link: http://hibb.hamburg.de/beratung-service/beratungszentrum-berufliche-schulen-bzbs/beratung-bei-der-beschulung-von-schuelerinnen-und-schuelern-mit-behinderungen/)
- Abschlussprüfung nicht bestanden - was nun? (Nr. 3414874)
- Ausbildung verkürzen oder verlängern (Nr. 1164064)
- Berichtsheft führen (Nr. 1154076)
- Berichtsheft für die Anmeldung/Zulassung zur Prüfung online einreichen (ab Sommerprüfung 2021) (Nr. 4941698)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Gebührenordnung (Nr. 1140684)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Prüfungstermine Ausbildung A-Z (Nr. 1154320)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)
- Prüfungsergebnisse Online (Nr. 1145638)
- Zulassung zur Abschlussprüfung (Nr. 1145656)