Aus- und Weiterbildung

Verfahrensmechanikerinnen und Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik

Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker / zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik vom 21. Mai 2012.
Achtung: Diese Verordnung läuft zum 31. Juli 2023 aus. Der Beruf wurde durch den den Beruf “Kunststoff- und Kautschuktechnolge / Kunststoff- / und Kautschuktechnologin” vom 1. August 2023 ersetzt.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiteren Informationen zur Prüfung.

Abschlussprüfung Teil 1 - 2025

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2025 Herbst 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
keine Prüfung
keine Prüfung
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
keine Prüfung
keine Prüfung
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
keine Prüfung
keine Prüfung
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
keine Prüfung
keine Prüfung
Schriftliche Prüfung
keine Prüfung
keine Prüfung
Praktische Prüfung
keine Prüfung
keine Prüfung
Vorläufige Prüfungsergebnisse online für die Auszubildenden und Versand an die Betriebe
keine Prüfung
keine Prüfung

Abschlussprüfung Teil 2 - 2025

Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2025
Winter 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2025
1. September 2025
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und die Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
14. Mai 2025
3. Dezember 2025
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung
Termin folgt
Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
voraussichtlich Juni/Juli 2025
voraussichtlich Januar 2026
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen