Aus- und Weiterbildung

Chemielaborantinnen und Chemielaboranten

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Chemielaborant / zur Chemielaborantin vom 25. Juni 2009 (auslaufend) und 3. März 2020.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Abschlussprüfung Teil 1 - 2024

Abschlussprüfung Teil 1 Sommer 2024 Winter 2024/2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
keine Prüfung
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2024
keine Prüfung
Versand der Zulassungsbestätigungen an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
keine Prüfung
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
keine Prüfung
Schriftliche Prüfung
14. Mai 2024
keine Prüfung
Praktische Prüfung
Juni/Juli 2024
keine Prüfung

Abschlussprüfung Teil 2 -  2024

Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2024 Winter 2024/2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2024
1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
15. Mai 2024
4. Dezember 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung
8. / 9. Juli 2024
Januar 2025
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
Juli 2024
 Januar 2025
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen