Aus- und Weiterbildung
Baustoffprüferinnen und Baustoffprüfer
Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer / zur Baustoffprüferin vom 23. März 2005.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.
Zwischenprüfung 2024
Zwischenprüfung | Frühjahr 2024 | Herbst 2024 |
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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keine Prüfung
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Schriftliche Prüfung*
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19. Februar 2024
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keine Prüfung
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Praktische Prüfung*
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5. März 2024
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keine Prüfung
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Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
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circa 4 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin
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keine Prüfung
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* Hamburger Aufgaben
Abschlussprüfung 2024
Abschlussprüfung | Sommer 2024 | Winter 2024 |
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
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circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss | circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss |
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
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1. Februar 2024
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1. September 2024
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Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden |
ab Anmeldeschluss
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ab Anmeldeschluss
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Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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Schriftliche Prüfung* |
27. Mai 2024
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bei Bedarf
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Mündliche Ergänzungsprüfung | ||
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
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in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
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in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
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Praktische Prüfung* |
18. Juni 2024
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bei Bedarf
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Prüfungsergebnisse | ||
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
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am Tag der praktischen Prüfung | am Tag der praktischen Prüfung |
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
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postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
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postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
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* Hamburger Aufgaben
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen
- Antrag auf Nachteilsausgleich (DOC-Datei · 78 KB) (Nr. 1145912)
- Inklusion (Nr. 1154098)
- Beratungs- und Unterstützungszentrum Berufliche Schulen BZBS (Link: http://hibb.hamburg.de/beratung-service/beratungszentrum-berufliche-schulen-bzbs/beratung-bei-der-beschulung-von-schuelerinnen-und-schuelern-mit-behinderungen/)
- Abschlussprüfung nicht bestanden - was nun? (Nr. 3414874)
- Ausbildung verkürzen oder verlängern (Nr. 1164064)
- Berichtsheft führen (Nr. 1154076)
- Berichtsheft für die Anmeldung/Zulassung zur Prüfung online einreichen (ab Sommerprüfung 2021) (Nr. 4941698)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Gebührenordnung (Nr. 1140684)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Prüfungstermine Ausbildung A-Z (Nr. 1154320)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)
- Prüfungsergebnisse Online (Nr. 1145638)
- Zulassung zur Abschlussprüfung (Nr. 1145656)