Rechtliche Rahmenbedingungen / Aktuelle Meldungen

Rechtliche Rahmenbedingungen für das öffentliche Auftragswesen sind national in Deutschland im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), den Verdingungsverordnungen sowie in Ländervergabegesetzen oder Länderhaushaltsordnungen etc. zu finden.
Die meisten sind hier einzusehen. Im GWB sind auch die Rechtsgrundlagen für ein Nachprüfverfahren vor einer Vergabekammer festgelegt. Das Rechtsmittel des Nachprüfverfahrens steht den im Vergabeverfahren beteiligten Bewerbern und Bietern sowie allen zu Unrecht vom Vergabeverfahren ausgeschlossenen Interessenten bei Auftragswerten oberhalb der europäischen Schwellenwerte für Bauleistungen und Konzessionsvergaben 5.382.000 Euro (ab 1.1.2024 5.538.000 Euro), Liefer- und Dienstleistungsaufträge staatlicher Vergabestellen 140.000 Euro (ab 1.1.2024 143.000 Euro), Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger Vergabestellen 215.000 Euro (ab 1.1.2024 221.000 Euro) und Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern und im Verteidigungsbereich 431.000 Euro (ab 1.1.2024 443.000 Euro) offen. Zuständig ist die für den Sitz des Auftraggebers oder auf Grund seiner Zugehörigkeit jeweils zuständige Vergabekammer beim jeweiligen Regierungspräsidenten bzw. beim Bundeskartellamt.
Bei Aufträgen unterhalb der oben genannten europäischen Schwellenwerte besteht allerdings nur die Möglichkeit einer Beschwerde bei der jeweiligen Rechtsaufsicht der Vergabestelle. Auch hier ergibt sich die Zuständigkeit über den Sitz oder die Zugehörigkeit.