eForms

Die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen ist am 23.08.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
eForms sind neue EU-Standardformulare, die die bisherigen Formulare für europäische Auftrags- und Vergabebekanntmachungen ablösen. Mit den eForms erfolgt die Erstellung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge nicht mehr in abgeschlossenen Formularen, sondern aus einer Kombination verschiedener Datenfelder in elektronischer Form. Die eForm-Verordnung trägt damit zu einer weiteren Digitalisierung öffentlicher Vergabeverfahren bei. Ab dem 25. Oktober 2023 sind eForms anzuwenden.