Aktuelle EU-Schwellenwerte

Ab dem 1.1.2024 gelten neue EU-Schwellenwerte. Im Zweijahresrhythmus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Geltung des EU-Vergaberechts an. Hierzu sind die entsprechenden Verordnungen am 15.11.2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erlassen worden. Da die Vergabeverordnung eine dynamische Verweisung auf die jeweiligen Änderungen erhält, gelten die Schwellenwerte auch direkt in Deutschland.

Die neuen Schwellenwerte sind:
  • 143.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (bisher 140.000 EUR)
  • 221.000 EUR€ für Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber (bisher 215.000 EUR)
  • 443.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern und im Verteidigungsbereich (bisher 431.000 EUR)
  • 5.538.000 EUR für Bauaufträge (bisher 5.382.000 EUR)
  • 5.538.000 EUR für Konzessionsvergaben (bisher 5.382.000 EUR)
  • 750.000 EUR * Soziale und andere besondere Dienstleistungen öffentlicher Auftraggeber
  • 1.000.000 EUR * Soziale und andere besondere Dienstleistungen Sektorenauftraggeber
* Eine Anpassung der Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht. Sie betragen unverändert EUR 750.000 für öffentliche Auftraggeber und EUR 1.000.000 für Sektorenauftraggeber.