Vergaberechtliche Bestimmungen im Russland Ukraine Konflikt


Bundesregierung reagiert auf Steigerungen der Stoffpreise
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 25.3.2022 einen Erlass zu Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Krieges veröffentlicht. Geregelt werden Stoffpreisgleitklauseln für Betriebsstoffe. Weiterhin sind enthalten Regelungen für neue und für laufende Vergabeverfahren sowie die Anpassung in bestehenden Verträgen. Der ursprüngliche bis zum 30. Juni 2022 befristete Erlass wurde mit Datum 6.12.2022 bis zum 30. Juni 2023 verlängert. 
Die bis zum 30. Juni 2023 geltende Sonderregelung zum Erlass BW I 7-70437/9#4 vom 25. März 2022  hat seine Gültigkeit verloren. Ab dem 1. Juli 2023 gilt wieder das Regelverfahren. Alle Details finden Sie hier.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat in einem aktuellen Erlass vom
24. Juni 2022 Hinweise zum Umgang mit Preissteigerungen in der öffentlichen Auftragsvergabe (Liefer- und Dienstleistungen ) vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine gegeben. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
Verbot der Vergabe an russische Bieter
Die EU-Kommission hat am 8.4.2022 ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Neben weiteren Ein- und Ausfuhrverboten und finanziellen Maßnahmen umfasst dieses auch die Abkopplung Russlands von öffentlichen Aufträgen und europäischen Geldern.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8.4.2022 ist die Teilnahme russischer Staatsangehöriger und russischer Einrichtungen an öffentlichen Ausschreibungen in der EU damit vollständig verboten. Die Verordnung ist anzuwenden ab dem 09.04.2022 und ist zunächst befristet bis zum 10.10.2022.
Dies stellt die Vergabestellen bei der Eignungsprüfung vor ganz neue Herausforderungen. Die notwendigen Prüfungen werden erweitert auf den Unternehmenssitz sowie evtl. Konzernzugehörigkeiten, die Staatsangehörigkeit der Mitglieder der Geschäftsführung/des Managements und die Staatsangehörigkeit der Gesellschafter.
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen stellt den hiesigen Vergabestellen zur Erfüllung eine Eigenerklärung zur Verfügung, welche über die Seite www.vergabe.nrw.de abrufbar ist. Zum direkten Download des Dokuments kommen Sie hier.
 
Bund vereinfacht Regeln für öffentliche Beschaffungen, die im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg stehen
Für öffentliche Verwaltungen werden die Vergaberegeln für Einkäufe unter 10.000 € vereinfacht, sofern diese im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine erfolgen. Damit sollen Bund, Länder und Kommunen schneller auf die Folgen des Krieges reagieren können. Dies hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) Mitte April mitgeteilt.
Bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen mit einem voraussichtlichen Auftragswert bis 5.000 Euro und für Bauleistungen bis 8.000 Euro (netto), die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stehen, kann eine Direktvergabe erfolgen. Diese Erleichterungen gelten für die gesamte Bundesverwaltung und für Zuwendungsempfänger des Bundes. Die Verwaltungsvorschriften sind bis zum 31.12. 2023 befristet. Die Bekanntmachung finden Sie hier.
 
Damit im Zusammenhang steht auch ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 13. April 2022, das Hinweise zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, für Vergaben in Ober- und Unterschwellenbereich gibt und mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) abgestimmt wurde. Das Rundschreiben finden Sie hier.