Bundesweite Vergabestatistik (VergStatVO)
Seit dem 1. Oktober 2020 müssen laut Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums die nach Vergaberecht handelnden Auftraggeber statistischen Meldepflichten in der beim Statistischen Bundesamt geführten Vergabestatiskik (Destatis) nachkommen. Betroffene Auftraggeber müssen hierfür vorbereitende Maßnahmen in Angriff nehmen.
Ziel der Verordnung zur Vergabestatistik ist es, die gegenüber der EU bestehenden Berichtspflichten möglichst unbürokratisch erfüllen zu können und aussagefähige Informationen über öffentliche Aufträge in Deutschland zu erhalten.
Angesprochen sind Auftraggeber nach § 98 GWB (also öffentliche Auftraggeber, Sektorenaufgtraggeber und Konzessionsgeber). Damit Vergabedaten gemeldet werden können, müssen die Auftraggeber eine Berichtsstelle bestimmen. Hierbei kann es sich um eine eigene Arbeitseinheit des Auftraggebers oder um eine externe Stelle handeln. Die Berichtsstelle muss sich vorab bei Destatis registrieren, um später Daten einstellen zu können. Die ist seit dem 1. Juli 2020 möglich. Weitere Informationen zur Vergabestatistik und der Registrierung finden Sie unter www.vergabestatistik.org.