Handelsabkommen
Die EU hat mit zahlreichen Ländern ein Handelsabkommen abgeschlossen. Seit 1973 die EU ihr erstes Abkommen mit der Schweiz schloss, folgten noch viele weitere Handelsabkommen. Dadurch können Präferenzen (Zollvorteile) in Anspruch genommen werden.
Man unterscheidet zwei Formen der Präferenz:
- Freiverkehrspräferenz
Die Waren muss sich im sogenannten zollrechtlich freien Verkehr befinden, das heißt, sie wurden bereits verzollt und versteuert. Bei der Einfuhr in das Zollgebiet des Abkommenspartners fällt kein weiterer Zoll an. - Ursprungspräferenz
Die Waren müssen die jeweils vorgeschriebenen Be- und Verarbeitungsschritte erfüllen (Ursprungsregel), um den präferenziellen Ursprung zu erreichen. Lässt sich der Ursprung nachweisen, erfolgt die Einfuhr in das Zollgebiet des Abkommenspartners zollbegünstigt oder zollfrei.
Die jeweils unterschiedlichen Ursprungsregeln lassen sich auf Basis der Zolltarifnummer der Ware im Präferenzportal des Zolls recherchieren. Diese müssen erfüllt sein. Der präferenzielle Ursprung ist beim Grenzübertritt nachzuweisen. Dies geschieht entweder mit einer im Wortlaut vorgeschriebenen Ursprungserklärung (bis 6000 Euro Sendungswert) oder mit einer Warenverkehrsbescheinigung (EUR.1 oder EUR-MED). Unternehmen, die eine Bewilligung als Ermächtigter Ausführer haben, können die Ursprungserklärung immer abgeben. Sie benötigen keine Warenverkehrsbescheinigung.
Die jüngeren Handelsabkommen verzichten ganz auf die EUR.1 und sehen als Präferenznachweis nur noch die Ursprungserklärung auf der Rechnung vor. Für Sendungen über 6000 Euro ist die Bewilligung als Ermächtigter Ausführer beziehungsweise die Registrierung als REX vorgesehen.
Alle bestehenden Präferenzregelungen der EU finden sich auch im Präferenzportal des deutschen Zolls “Warenunrsprung und Präferenzen Online” wieder.
Eine graphische Übersicht finden Sie hier.
Zu Handelsabkommen steht eine Vielzahl von Informationsquellen zur Verfügung. Einige Vorschläge finden Sie hier:
- Aktuelle Infos zu handelspolitischen Entwicklungen weltweit gibt es monatlich im Newsletter „Trade News“ unseres Dachverbands DIHK. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand. Die Anmeldung nehmen Sie auf der Homepage der DIHK vor.
- Allgemeine Übersicht zu den aktuellen Verhandlungen und Abkommen auf den Seiten der Europäischen Kommission der Generaldirektion Handel. Dort können Sie auch die Protokolle der Verhandlungsrunden abrufen.
- Eine Datenbank zu bestehenden und geplanten Freihandelsabkommens weltweit stellt die WTO kostenfrei zur Verfügung. Unter „pre-defined reports“ können Sie die Kriterien auswählen.
- Das DIHK-Positionspapier "Für eine moderne Handelsabkommen" stellt Vorschläge zusammen, die deutschen Unternehmen im internationalen Geschäft helfen würden. Erste Punkte wurden bereits in den Verhandlungen, beispielsweise mit dem Vereinigten Königreich, umgesetzt.
Stand: 07.11.2024