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Zum Aufbau des eigenen Unternehmens sind Beratungen unerlässlich. Oft ist der Beratungsbedarf umfangreich. Der Freistaat Thüringen unterstützt seine Gründer dabei finanziell. Nutzen Sie die Chance für eine qualifizierte Beratungsförderung!
Zum Aufbau des eigenen Unternehmens oder der Übernahme im Rahmen einer Nachfolge sind Beratungen und Qualifizierungen unerlässlich. Der Freistaat Thüringen unterstützt seine Gründer und Nachfolger finanziell. Nutzen Sie diese Chance!
Thüringen fördert gezielt innovative Gründungsvorhaben - Existenzsicherung für Gründer/innen in der Vorgründungsphase.
Finanzielle Unterstützung für Existenzgründer aus dem Arbeitslosengeld I.
Finanzielle Unterstützung für Gründer aus dem Arbeitslosengeld II.
Finanzielle Unterstützung für Gründer und Selbstständige im ALG II-Bezug.
Neue Richtlinie zur Fortführung des Mikrodarlehensprogramms veröffentlicht. Danach können nunmehr Mikrodarlehen von 5.000 bis zu 35.000 Euro und einer Laufzeit von bis zu 7 Jahren zugesagt werden.
Ab dem 1. November 2024 steht für Gründungsvorhaben, Unternehmensübernahmen sowie für die Festigung und Erweiterung junger Unternehmen der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge zur Verfügung.