Darlehen und Zuschüsse für Sachgüter und Beratungen - Jobcenter
Ziel der Förderung:
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigen.
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit ausüben, können durch geeignete Dritte durch Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert werden, wenn dies für die weitere Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen ist ausgeschlossen.
Wer wird gefördert?
- Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II
- Selbstständige mit Leistungsbezug nach SGB II
- Zuschuss für Beratungsleistung
Wie wird gefördert?
- Darlehen oder Zuschuss bis maximal 5.000 Euro
Antragstellung:
- beim zuständigen Jobcenter