Einstiegsgeld - Jobcenter
Antragsberechtigt:
- Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II)
Voraussetzung:
- Leistungsberechtigung
- Tragfähigkeit des Vorhabens
- Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
Leistungsumfang:
- Zuschuss zum ALG II (Ermessensleistung)
- abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft
- Förderdauer max. 24 Monate
- Leistung ist abhängig von der Erfüllung verschiedener Kriterien, wie die Realisierung von 80 % des kalkulierten Rohertrages
Antragstellung:
- bei dem jeweiligen Jobcenter