Gründungszuschuss - Agentur für Arbeit
Antragsberechtigt:
- Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I)
Höhe der Förderung:
- 1. Phase:
Gründungszuschuss in Höhe des ALG l + 300 Euro für die Dauer von 6 Monaten (Ermessensleistung)
- 2. Phase:
300 Euro für die Dauer von 9 Monaten
(Ermessensleistung)
Fördervoraussetzungen:
- 150 Tage Restanspruch auf ALG I
- Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
- Notwendige Unterlagen:
- Formular der Agentur für Arbeit
- Vorhabensbeschreibung
- Umsatz- und Ertragsvorschau
- Lebenslauf
- Notwendige Unterlagen:
- Persönliche Eignung
- ggf. vorbereitende Maßnahmen (Existenzgründerseminar)
- Entgelt für die Stellungnahme 83,30 Euro inkl. USt