ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Programm-Nr. 077

Ab dem 1. November 2024 steht für Gründungsvorhaben, Unternehmensübernahmen sowie für die Festigung und Erweiterung junger Unternehmen der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge zur Verfügung.
Überblick:
  • Förderung von Exitenzgründungen, Unternehmensübernahmen und den Ausbau junger Unternehmen
  • 100 Prozent Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank
  • 500.000 Euro maximale Kreditsumme
  • Zinsvorteil für Vorhaben in Regionalfördergebieten
Was wird gefördert?
  • Gründung eines gewerblichen Unternehmens, einer freiberuflichen Existenz
  • Übernahme eines gewerblichen Unternehmens, einer tätigen Beteiligung oder deren Aufstockung
  • Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen
gefördert werden folgende Kosten: Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager
Wer wird gefördert?
  • natürliche Personen im Zusammenhang mit einer Existenzgründung oder Firmenübernahme
  • junge Unternehmen
  • der oder die Antragsteller/in müssen Teil der Geschäftsleitung sein
Wie wird gefördert?
Laufzeiten und Zinssätze
  • 15 Jahre davon 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
  • 10 Jahre davon 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung für die gesamte Laufzeit
    Aktuelle Zinssätze finden Sie auf der Konditionenübersicht.
Kredithöhe
  • 500.000 Euro Kreditbetrag je Antragsteller
  • Kreditbetrag darf maximal 35 Prozent der förderfähigen Kosten betragen
Auszahlung
  • 100 Prozent Auszahlung
  • Abruf von Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten möglich
Sicherheiten
  • persönliche Haftung des Kreditnehmers
  • 100-prozentige Garantie einer Bürgschaftsbank
  • keine weiteren Sicherheiten
Antragstellung:
  • vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
  • eine Bank in Ihrer Nähe finden Sie hier
  • Hausbank stellt dann einen Garantieantrag bei der für den Investitionsort zuständigen Bürgschaftsbank
  • notwendige Unterlagen finden Sie hier