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Unsere Rechtsgrundlagen

Der Gesetzgeber hat durch das IHK-Gesetz den Industrie- und Handelskammern den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich geregelt, um die Unabhängigkeit der IHK als neutrale und objektive Institution zu gewährleisten und sie von Partikularinteressen unabhängig zu machen. Die IHK arbeitet auf der Grundlage von gesetzlichen Regelungen und des eigenen Satzungsrechts.