MOE-Staaten: Kabotage und Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Erweiterung der Europäischen Union um die Mittel- und Osteuropäischen Länder (MOE) zum 1. Mai 2004 (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) und zum 1. Januar 2007 (Rumänien und Bulgarien) hatte eine grundsätzliche Liberalisierung des europäischen Güterverkehrsmarktes zur Folge. Allerdings wurden nicht alle betroffenen Bereiche vollständig liberalisiert – bezüglich der Kabotage und der Arbeitnehmerfreizügigkeit wurden Übergangsfristen vereinbart.
Die unter 'Weitere Informationen' bereitgestellte Übersicht enthält die jeweiligen Fristen, nach deren Ablauf Kabotage für die Unternehmen in den jeweiligen Ländern grundsätzlich europaweit möglich ist. Ebenso enthält sie Angaben zur Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Unabhängig von der grundsätzlichen Befristung können bilaterale Vereinbarungen die Kabotage „zwischen” zwei Mitgliedsstaaten regeln.
In der EU haben sich mittlerweile unterschiedliche Praktiken bezüglich der Kabotage entwickelt.
Beachten Sie auch hier ergänzend die Angaben unter 'Weitere Informationen'.