Bayern plant Reform des Landesvergaberechts: Vereinfachungen und höhere Wertgrenzen

Der bayerische Ministerpräsident hat in einer Regierungserklärung vom 13. Juni 2024 sein „Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm 2030“ vorgestellt. Darin enthalten sind unter anderem Neuerungen bei den Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge. Im Baubereich etwa sollen für die Dauer von fünf Jahren die Obergrenzen für Direktaufträge auf EUR 250.000 und für freihändige Vergaben auf EUR 1 Mio. angehoben werden. Für alle sonstigen Leistungen sollen Direktvergaben bis EUR 100.000 und „erleichterte“ Vergaben bis zum EU-Schwellenwert (derzeit EUR 221.000) ermöglicht werden. Außer für den Freistaat sollen die neuen Regelungen auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Staats unterstehen, sowie für die Kommunen gelten. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Vergabe von Aufträgen schneller und unkomplizierter zu gestalten. Das hierzu vorgesehene Modernisierungsgesetz soll dem Landtag noch vor der Sommerpause vorgelegt werden und voraussichtlich zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.