Präqualifizierung von Nachweisen
Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, haben regelmäßig, aktuell und vollständig ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auftragsbezogen nachzuweisen. Prinzipiell erfolgt dies durch die Vorlage von Einzelnachweisen bei dem öffentlichen Auftraggeber. Dies kann allerdings mit einem enormen Zeitaufwand verbunden sein.
Mit Änderung der Vergabeverordnung (§ 48 Abs. 8 VgV) wurde den Industrie- und Handelskammern die Führung des amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe übertragen. Damit wird die bisherige Präqualifizierung (PQ) auf eine rechtlich verbindliche Basis gestellt. Die Unternehmen erhalten durch die Eintragung im amtlichen Verzeichnis eine rechtssichere Position in Form einer Eignungsvermutung, die bei der Beteiligung an öffentlichen Aufträgen im Inland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten benötigt wird. Um diese Dienstleistung für die Unternehmen, aber auch für die öffentlichen Auftraggeber transparent zu gestalten, listet eine bundesweite Datenbank alle im Dienstleistungs- und Lieferbereich zertifizierten Unternehmen auf.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 123 KB).