Neustrukturierung der Vergabegesetze in Thüringen und Sachsen

In den Koalitionsverträgen der kürzlich gewählten Landtage in Thüringen und in Sachsen sind verschiedene Reformen des Vergaberechts vorgesehen:

Thüringen

Die Koalition aus CDU, BSW und SPD strebt an, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu verschlanken und zu beschleunigen, um eine höhere Beteiligung zu erreichen. Das Thüringer Vergabegesetz und die Vergabeprozesse sollen im Einklang mit bundesgesetzlichen Reformen des Vergabe- und Tariftreuegesetzes angepasst werden, wobei eine stärkere Tarifbindung angestrebt wird. Im Baubereich sollen stärkere Investitionen gefördert werden, indem die Vergabe von Planungsleistungen sowie die Thüringer Bauordnung verschlankt werden. Zudem ist die Einrichtung einer zentralen Vergabe- und Beschaffungsstelle geplant, um die Prozesse effizienter zu gestalten.

Sachsen

Die Koalition aus CDU und SPD plant die Einführung eines bürokratiearmen sächsischen Vergabegesetzes für Landesvergaben, das den Kommunen zur Anwendung empfohlen wird. Ein Vergabemindestlohn, der 15 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, soll ab dem
1. Januar 2027 gelten. Besonderer Wert wird auf die Berücksichtigung ausbildender Unternehmen gelegt, während auf weitere vergabefremde Kriterien verzichtet werden soll. Zudem ist eine Anhebung der Schwellenwerte für Bauleistungen auf EUR 155.000 und für Liefer- und Dienstleistungen auf EUR 102.000 geplant – der genaue Anwendungsbereich dieser Wertgrenzen (also für welche Verfahrensarten sie anwendbar sein werden) ist indes noch offen.