Vergabeplattformen
Pflichtmedien für Ausschreibungen
Öffentliche Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte sind verpflichtend im Supplement zum Amtsblatt der EU unter https://ted.europa.eu/de/ bekannt zu geben. Daneben - und zeitlich gesehen danach - können diese Ausschreibungen auch in einem nationalen Medium bekanntgemacht werden.
Vergabestellen, die dem Bund zuzurechnen sind, müssen ihre Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte auf dem Portal des Bundes veröffentlichen.
Auf der Bundesländerebene gelten die unterschiedlichsten Vorgaben. So müssen in einigen Ländern Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte in einem vorgegebenen Medium bekanntgegeben werden.
In Hessen sind beispielsweise alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, ihre Ausschreibungen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) zu veröffentlichen.
Teilweise bestehen sogar unterschiedliche Regelungen je nach Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesauftraggeber, Kommunen sowie sonstige Auftraggeber.
Kostenlose Ausschreibungsmedien
Zu den Staatsanzeigern, den Amtsblättern größerer Städte und spezialisierten Ausschreibungsblättern ist eine Reihe von neuen Ausschreibungsmedien hinzugekommen. Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen oder sich eine Marktübersicht verschaffen wollen, werden hier fündig.
Für Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte sowie für die Vergaben der Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung ist die Sache einfach: Erstere sind zu finden in Tenders Electronic Daily (TED), Letztere auf dem Portal des Bundes.
Darüber hinaus veröffentlichen zahlreiche größere öffentliche Auftraggeber, die dem Bund zuzurechnen sind, ihre Ausschreibungen auf der eigenen Internetseite. Und teilweise besteht die Möglichkeit des unentgeltlichen Downloads der Vergabeunterlagen. In einigen Bundesländern gibt es zentrale Beschaffungsstellen, deren Ausschreibungen unentgeltlich auf der jeweiligen Internetseite einsehbar sind. Auch die Ausschreibungen vieler Städte und Gemeinden stehen Interessenten im Internet kostenlos zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Kostenpflichtige Ausschreibungsmedien
Vergabebekanntmachungen werden hauptsächlich in Ausschreibungsanzeigern von Bundesländern, von darauf spezialisierten Verlagen oder von privaten Unternehmen gegen Entgelt angeboten. Bitte beachten Sie, dass untenstehende Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.