Wertgrenzen Thüringen

Aufgrund der Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes gelten seit dem 01.01.2024 folgende Wertgrenzen zur Beteiligung an beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben in Thüringen.
Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen / Verhandlungsvergaben in Thüringen – gültig seit dem 1. Januar 2024:

Ausschreibungen im Baubereich

Verhandlungsvergabe: bis 250.000 Euro
Beschränkte Ausschreibung: bis 500.000 Euro

Ausschreibungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich

Verhandlungsvergabe: bis 50.000 Euro
Beschränkte Ausschreibung: bis 100.000 Euro

Direktauftrag

Lieferungen und Leistungen bis zu einem Auftragswert von bis zu 7.000 Euro
Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von bis zu 7.000 Euro