Wertgrenzen Thüringen

Die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge ist zum 28. März 2025 geändert worden. Diese Vorschrift regelt die Umsetzung des Thüringer Vergabegesetzes im Hinblick auf konkrete Wertgrenzen und Verfahrensdetails.
In dem Zusammenhang sind die Wertgrenzen für Direktaufträge, Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen erhöht worden.


Ausschreibungen im Baubereich

  • Direktauftrag: bis 75.000 Euro (vorher bis 7.000 Euro)
  • Verhandlungsvergabe: bis 1.000.000 Euro (vorher bis 250.000 Euro)
  • Beschränkte Ausschreibung: bis 1.000.000 Euro (vorher bis 500.000 Euro)


Ausschreibungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich

  • Direktauftrag: bis 30.000 Euro (vorher bis 7.000 Euro)
  • Verhandlungsvergabe: bis 221.000 Euro (vorher bis 50.000 Euro)
  • Beschränkte Ausschreibung: bis 221.000 Euro (vorher bis 100.000 Euro)