IHK Düsseldorf
Sachkundeprüfung Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK / Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK
- Wichtiger Hinweis!
- 1. Wer muss den Sachkundenachweis vorweisen?
- 2. Welche Berufsqualifikationen sind gleichgestellt?
- 3. Wer ist von der praktischen Prüfung befreit?
- 4. Welchen Inhalt und welchen Ablauf hat die Prüfung?
- 5. Welche Gebühren entstehen bei der Anmeldung?
- 6. Welche Prüfungstermine gibt es?
- 7. Wo melde ich mich zur Prüfung an?
- 8. Wie kann ich mich für die Prüfung vorbereiten?
Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. März 2024 folgende Unterlagen für die Prüfung relevant sind.
Fallvorgaben ab 01.03.2024
Bewertungsbogen ab 01.03.2024
Hinweis: Die Prüfungsrelevanz greift zwar erst ab März 2024, die Rechtsgrundlagen gelten jedoch bereits jetzt.
Fallvorgaben ab 01.03.2024
Bewertungsbogen ab 01.03.2024
Hinweis: Die Prüfungsrelevanz greift zwar erst ab März 2024, die Rechtsgrundlagen gelten jedoch bereits jetzt.
1. Wer muss den Sachkundenachweis vorweisen?
Wer eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler (§ 34f Gewerbeordnung) erhalten will, muss nachweisen, dass er die für die Vermittlung von und Beratung über Finanzanlagen notwendige Sachkunde besitzt. Grundsätzlich ist dafür – soweit nicht eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachgewiesen werden kann – eine Sachkundeprüfung als „Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK / Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK“ erfolgreich zu absolvieren. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
2. Welche Berufsqualifikationen sind gleichgestellt?
Paragraph 4 Abs. 1 der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) enthält einen Katalog von öffentlich-rechtlichen bzw. staatlich anerkannten Abschlüssen, die - einschließlich der entsprechenden Vorläufer- oder Nachfolgeberufe- der Sachkundeprüfung gleichgestellt sind. Es werden auch Abschlüsse anerkannt, die bereits vor längerer Zeit erworben wurden. Teilweise ist zusätzlich zu dem Abschluss der Nachweis der Berufserfahrung im Bereich der Finanzanlagenvermittlung oder -beratung erforderlich.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss keine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Der Katalog der in § 4 Abs. 1 FinVermV genannten Abschlüsse (einschließlich deren Vorläufer- oder Nachfolgeberufe) ist abschließend. Andere Abschlüsse oder Fortbildungen können leider nicht anerkannt werden.
3. Wer ist von der praktischen Prüfung befreit?
Möglichkeiten zur Befreiung vom praktischen Prüfungsteil finden Sie im Paragraph 3 Abs. 5 der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV).
4. Welchen Inhalt und welchen Ablauf hat die Prüfung?
Die Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Der schriftliche Prüfungsteil dauert für die Prüfung aller Kategorien nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 FinHonV in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 FinHonV (Vollprüfung) 165 Minuten. Der praktische Prüfungsteil dauert in der Regel 20 Minuten.
Für die Prüfung gelten die Bestimmungen der “Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung "Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 139 KB) der IHK Düsseldorf in der jeweils gültigen Fassung.
Der schriftliche Teil der Prüfung findet als PC-Prüfung statt. Um einen Eindruck vom Aussehen und den Funktionen des Prüfungsprogramms zu erhalten, sehen Sie sich die Demo-Version an! (Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Demonstration des Prüfungsprogramms handelt und die Fragen inhaltlich nicht regelmäßig geprüft und aktualisiert werden!)
Bitte beachten Sie:
Unterstützte Browser:
Internet Explorer: Version 9
Internet Explorer: Version 11 mit Kompatibilitätsansicht
Mozilla Firefox ab Version 25
Die Prüfung zum Finanzanlagenfachmann IHK können Sie abhängig vom gewünschten Umfang der Erlaubnis auf einzelne der folgenden Finanzanlagekategorien (§ 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)) beschränken:
- Offene Investmentvermögen im Sinne des §1 Abs. 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) (Kategorie 1)
- Geschlossene Investmentvermögen des §1 Abs. 5 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) (Kategorie 2)
- Vermögensanlagen im Sinne des §1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) (Kategorie 3)
Für eine Erlaubnis für die Kategorie 3 muss die Prüfung auch Kategorie 2 umfassen (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 FinVermV). Der Bereich Beratung und Vermittlung von Finanzanlageprodukten (Basisteil) ist immer Pflicht.
Der schriftlichen Prüfungsteil ist bestanden, wenn in allen Bereichen, für die Sie sich angemeldet haben (inkl. Basisteil), jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt wurden (§ 3 Absatz 7 FinVermV). Ist der schriftlichen Prüfungsteil nicht bestanden, erfolgt keine Zulassung zum praktischen Prüfungsteil. Die Prüfung kann wiederholt werden.
Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Als Grundlage dient eine der sieben von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlichten Fallvorgaben, die vom Prüfer ausgewählt wird. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden. Er wird von einem Prüfer gespielt. Ziel des Gesprächs ist es, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Der Inhalt des Beratungsgesprächs ist auf die Finanzanlagenkategorie(n) beschränkt, in denen der schriftlichen Prüfungsteil absolviert wurde.
Eine Befreiung von dem praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn eine der in § 3 Abs. 5 FinVermV genannten Voraussetzungen vorliegt.
Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung sind in den §§ 1 bis 3 sowie den Anlagen 1 und 2 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) geregelt. In Abschnitt 1 der FinVermV werden unter Bezugnahme auf Anlage 1 die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt.
5. Welche Gebühren entstehen bei der Anmeldung?
Der Gebührentarif der IHK Düsseldorf sieht seit dem 01.01.2023 für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ab sofort folgende Gebührentatbestände vor:
a) Vollprüfung (schriftlich und praktisch)
- bei 3 Kategorien 498,00 Euro
- bei 2 Kategorien 498,00 Euro
- bei 1 Kategorie 464,00 Euro
b) Teilprüfung (nur schriftlicher Teil)
- bei 3 Kategorien 394,00 Euro
- bei 2 Kategorien 394,00 Euro
- bei 1 Kategorie 278,00 Euro
c) Teilprüfung (nur praktischer Teil)
- 305,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben wird. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
6. Welche Prüfungstermine gibt es?
Abhängig von der Teilnehmerzahl behält sich die IHK vor, den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil zusammen an einem einzelnen Tag abzunehmen. Hierüber werden die Prüfungsteilnehmer rechtzeitig informiert.
Schriftlicher Prüfungsteil |
Praktischer Prüfungsteil |
Anmeldung ab (10:00 Uhr) |
Anmeldeschluss |
---|---|---|---|
22.01.2025 | 23.01.2025 | 30.10.2024 | 02.01.2025 |
23.04.2025 | 24.04.2025 | 29.01.2025 | 02.04.2025 |
23.07.2025 | 24.07.2024 | 30.04.2025 | 02.07.2025 |
22.10.2025 | 23.10.2025 | 30.07.2025 | 01.10.2025 |
*Bitte beachten Sie, dass bei hohem Anmeldungsaufkommen der praktische Prüftermin auch in der nachfolgenden Woche liegen kann.
7. Wo melde ich mich zur Prüfung an?
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser Onlineportal. Um sich anzumelden, müssen Sie sich zunächst einen Login anlegen. Über diesen Login können Sie jederzeit Ihren Anmeldestatus einsehen , Ihre Kontaktdaten ändern oder sich abmelden. Bitte beachten Sie, dass bei jeder Abmeldung eine Stornogebühr fällig wird.
Wichtige Information:
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift, da wir über diese E-Mail-Adresse auch persönliche Informationen wie die Einladung und das Ergebnis der Prüfung mitteilen.
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift, da wir über diese E-Mail-Adresse auch persönliche Informationen wie die Einladung und das Ergebnis der Prüfung mitteilen.
Falls der Gebührenbescheid an den Arbeitgeber oder einen anderen Kostenträger geschickt werden soll, dann ist das Kostenübernahmeformular (PDF-Datei · 53 KB) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB) mit der Anmeldung vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt im Anmeldeprozess hochzuladen.
Hier geht es zur Onlineanmeldung.
8. Wie kann ich mich für die Prüfung vorbereiten?
Der Verordnungsgeber gibt keine konkreten Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrganges. Die DIHK hat deshalb mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der die für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll. Er dient Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als "Navigationssystem" durch die Lerninhalte. Er bildet die Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben und für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen.
Den Rahmenplan , Fallbeispiele (Achtung ab 1.03.2024 neu) und der Bewertungsbogen (Achtung ab 1.03.2024 neu) zum praktischen Prüfungsteil finden Sie auf der Internetseite der DIHK. Ebenso hält der Verein “Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.” auf seinen Internetseiten weitere Informationen zur Prüfung für Sie bereit.
Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Sachkundeprüfungen stehen im Internet unter anderem das Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKs und das Informationssystem Kursnet der Agenturen für Arbeit zur Verfügung. Die dortigen Zusammenstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.