Eingeschränkter Zugang zur IHK Düsseldorf
Auf Grund von Baumaßnahmen im Foyer und an der Fassade ist der Zugang über den Haupteingang unseres Gebäudes am Ernst-Schneider-Platz 1, ab dem 21. Oktober 2024, eingeschränkt. Weitere Informationen.
Nr. 88588
Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagenvermittler

Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 f GewO. Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist unter anderem ein Sachkundenachweis. Alle Finanzanlagenvermittler - auch Angestellte - müssen sich zudem in ein Online-Register eintragen lassen. Zuständig für die Erlaubniserteilung, die Registrierung und die Sachkundeprüfung sind in Nordrhein-Westfalen die Industrie- und Handelskammern.