Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO): Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Verordnung vom 21.01.2009
Zulassungsvoraussetzungen
- keine Einschränkungen
Prüfungsteile
Schriftlicher Prüfungsteil
- Handlungsfelder:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
- Bearbeitung von fallbezogenen Aufgaben aus allen Handlungsfeldern in programmierter Form 180 min
Praktischer Prüfungsteil
- Präsentation oder praktische Durchführung einer selbstgewählten Ausbildungssituation 15 min
- Fachgespräch 15 min
Bestanden, wenn
- mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) in beiden Prüfungsteilen