Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO): Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 21.01.2009

Zulassungsvoraussetzungen

  • keine Einschränkungen

Prüfungsteile

Schriftlicher Prüfungsteil

  • Handlungsfelder:
    1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
    2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
    3. Ausbildung durchführen
    4. Ausbildung abschließen
  • Bearbeitung von fallbezogenen Aufgaben aus allen Handlungsfeldern in programmierter Form 180 min

Praktischer Prüfungsteil

  • Präsentation oder praktische Durchführung einer selbstgewählten Ausbildungssituation 15 min
  • Fachgespräch 15 min

Bestanden, wenn

  • mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) in beiden Prüfungsteilen