Anerkennung und Gleichstellung von Meisterabschlüssen
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen Meisterabschlüssen kann auf Antragstellung von der zuständigen Stelle (IHK) festgestellt werden.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- formlose Antragstellung
- beglaubigte Kopien von Meisterzeugnis und Meisterurkunde