Allgemeine Hinweise zu den Fortbildungsprüfungen
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen für das Ablegen der angestrebten Prüfung sind in der jeweiligen Prüfungsordnung (bundeseinheitliche Rechtsverordnung oder Besondere Rechtsvorschrift der IHK) festgelegt. Sie sind eine Schutzfunktion für den Weiterbildungswilligen vor einer für ihn ungeeigneten Maßnahme. Die Zulassungsvoraussetzungen beinhalten in der Regel einen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige, mehrjährige Berufspraxis in der entsprechenden Branche oder dem entsprechenden Funktionsbereich. Die Berufspraxis ist glaubhaft nachzuweisen. Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen und kann bei der IHK beantragt werden (Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB)).
Anmeldung zur IHK-Prüfung
Der Antrag auf Prüfungszulassung (verbindliche Anmeldung zur Prüfung/zum Prüfungsteil) wird vom Teilnehmer mit dem entsprechenden IHK-Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 771 KB) unter Beachtung der Anmeldefrist gestellt. Dem Anmeldeformular sind als Anlagen beizufügen:
- Kopien der Berufsabschlusszeugnisse
- Arbeitszeugnisse als Nachweis der erforderlichen Berufspraxis.
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht zwingende Voraussetzung zur Prüfungszulassung, wird jedoch in jedem Fall empfohlen. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung müssen in der Regel bis zum Anmeldeschluss erfüllt und nachgewiesen werden, in berufsbedingten Ausnahmefällen bis zum ersten Prüfungstag.
Prüfungstermine
Unsere Prüfungstermine sowie der jeweilige Anmeldeschluss werden im Internet veröffentlicht.
Vorbereitende Lehrgänge auf die IHK-Prüfung
Für die Durchführung der Lehrgänge liegen einheitliche Rahmenpläne vor. Diese können in der Regel über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) www.dihk.de erworben werden. Bildungsträger des regionalen Bildungsmarktes, die Weiterbildungszentren der IHK und überregionale Fernlehreinrichtungen bieten diese Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung an. Die Bildungseinrichtungen werden auf Anfrage, so sie uns bekannt sind, genannt. Die Lehrgänge finden zum größten Teil berufsbegleitend statt.
Auch der Besuch eines Fernlehrganges ist möglich. Dieser wird insbesondere von Teilnehmern wahrgenommen, die beruflich keine Möglichkeit zur Teilnahme an einem berufsbegleitenden Lehrgang haben oder in deren Region kein Lehrgang stattfindet. Die Prüfung kann bei der Heimat-IHK oder bei der IHK abgelegt werden, in deren Region der Direktunterricht stattfindet