International
Importe und Verbringungen aus anderen EU-Ländern
Die Praktische Arbeitshilfe der nordrhein-westfälischen IHKs bietet weitere nützliche Informationen für die, die Importe und Exporte vornehmen möchten.
Lieferungen von außerhalb der Europäischen Union (Importe)
Lieferungen aus Ländern, die nicht der EU angehören (sogenannte „Drittländer“), sind zum Import anzumelden.
Warentarifnummer ermitteln und Beschränkungen ermitteln
Um die wichtigsten Bestimmungen herauszufinden ist die Ware zunächst zu „tarifieren“, das heißt einer elfstelligen Warennummer bzw. Codenummer des Harmonisierten Systems zuzuordnen. Dazu ist es notwendig, die Ware genau zu definieren (zum Beispiel „Kurbelwellen aus Eisen, gegossen“). Das können Sie mit Hilfe des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik (PDF beim Statistischen Bundesamt bzw. als Online-Tool) oder dem Elektronischen Zolltarif (EZT-online) die Warentarifnummer (auch HS-Codenummer oder Zolltarifnummer genannt) herausfinden.
Nach dem Außenwirtschaftsgesetz ist der Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Aus diesem Grund sind zahlreiche Bestimmungen und Verfahrensvorschriften bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern zu beachten. Diese etwaigen Besonderheiten können Sie mit Hilfe des genannten Elektronischen Zolltarifs EZT-online ermitteln, u. a.:
- Bestehende Verbote und Beschränkungen
- Antidumpingzölle
- Einfuhrgenehmigungspflichten
- Notwendige Dokumente wie Konformitäts- oder Qualitätszertifikate
Einzuhaltende Vorschriften für die einzuführenden Produkte
Je nach Produkt gibt es spezielle Vorschriften, die für einen Import und eine anschließende Bereitstellung auf dem Markt („Inverkehrbringung“) zu beachten sind. Das können bestimmte Konformitätszertifikate, Konformitätsmarkierungen (CE-Kennzeichnung), Qualitätsnachweise, Online-Vorabanmeldungen auf speziellen EU-Portalen, nachträgliche Berichtspflichten, Importzertifikate usw. sein.
Die EU-Datenbank Access2Markets bietet dazu einen guten Überblick. Zusätzlich werden die zuständigen deutschen Behörden aufgeführt, bei denen entweder Details auf deren Internetseiten nachlesbar sind und offene Fragen erfragbar sind: Nach Eingabe der Warentarifnummer (s. o.) und dem Warenweg können in dem erscheinenden Menü auf der linken Seite die produktbezogenen Informationen unter Einfuhrvorschriften – Spezifisch angezeigt werden.
Auch unabhängig vom Produkt muss bei Verbraucherprodukten die Verpackung Informationen auf Deutsch enthalten. Hinweise dazu gibt es in der genannten Access2Markets-Datenbank unter Einfuhrvorschriften – Allgemein und je nach Produkt auch unter Einfuhrvorschriften – Spezifisch. Beachten Sie dafür die Vorschriften aus § 3, Abs. 4 und in § 6 des Produktsicherheitsgesetzes.
Verpackungen sind zudem anmeldepflichtig – Informationen dazu haben wir hier bereitgestellt; speziell für Onlinehändler auch noch hier.
Zollanmeldung
Die Einfuhr ist mittels einer Zollanmeldung (Einfuhranmeldung) vorzunehmen (ausschließlich online). Sie können dafür die Internetzollanmeldung nutzen, nachdem Sie die notwendige sogenannte EORI-Nummer beantragt haben (eine „Zollnummer“, die alle Importe Ihrem Unternehmen zuordnet). Bei einem Wert der Sendung ab 20.000 Euro ist zusätzlich die Zollwertanmeldung abzugeben.
Wer bei den genannten Schritten Unterstützung benötigt, kann einen sogenannten Zollagenten / eine Zollagentur als Dienstleister hinzuziehen.
Anfallende Abgaben
Von der Zollbehörde werden die fälligen Abgaben erhoben (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und evtl. Verbrauchsteuern):
- Zölle werden immer auf den Zollwert des Produkts erhoben – sie fallen unterschiedlich je nach Produkt aus und werden anhand der Warentarifnummer vom Zoll ermittelt. Sie können hier nachgeschlagen werden und können auch 0 % betragen. Der Zollwert ist grob gesagt der an den Verkäufer gezahlte Betrag inklusive angefallener Transport- und Dienstleisterkosten.
Aus Ländern, mit denen die Europäische Union sogenannte Präferenzabkommen geschlossen hat (Übersicht bei Klick auf das Land), können die Waren zollfrei oder zu einem geringeren Zollsatz eingeführt werden. Voraussetzung sind entsprechende Nachweise, wie beispielsweise eine Ursprungserklärung auf der Lieferantenrechnung, die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 bzw. EUR MED oder die A.TR bei Einfuhren aus der Türkei. Eine Übersicht über die Unterschiede bietet der deutsche Zoll. Verantwortlich für die Bereitstellung der korrekten Informationen und Dokumente ist Ihr Vertragspartner im Ausland. - Die Einfuhrumsatzsteuer wird immer nach der Zollerhebung erhoben, entweder zum vollen Steuersatz (19 Prozent) oder zum ermäßigten Steuersatz (7 Prozent). Sie muss an den Zoll entrichtet (vorgestreckt) werden, kann aber als Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben werden.
- Verbrauchsteuern fallen zusätzlich bei Alkohol, Kaffee, Mineralöl und Tabak an.
Das importierte Produkt kostet bei der Einfuhr also:
(Produktpreis inkl. Transportkosten * Zollsatz) * 1,19 oder 1,07 Einfuhrumsatzsteuer + evtl. Verbrauchsteuern.
(Produktpreis inkl. Transportkosten * Zollsatz) * 1,19 oder 1,07 Einfuhrumsatzsteuer + evtl. Verbrauchsteuern.
Lieferungen innerhalb der Europäischen Union (Verbringungen)
Lieferungen innerhalb der Europäischen Union werden als innergemeinschaftlicher Erwerb bezeichnet. Eine Zollbehandlung ist nicht erforderlich. Da aber in den EU-Mitgliedsländern unterschiedliche Umsatzsteuersätze existieren, muss für jede aus EU-Ländern eingeführte Ware die sogenannte Erwerbsteuer in Höhe der Umsatzsteuer entrichtet werden.
In diesem Zusammenhang muss jedes Unternehmen, welches innerhalb der EU grenzüberschreitend tätig ist, über eine (deutsche) Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügen (Beantragung). Rechnungen müssen die Umsatzsteuer-ID-Nr. des Lieferanten und Empfängers sowie einen Hinweis auf die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausweisen (Details). Ausnahmen gibt es u. a. im Versandhandel mit Privatabnehmern (Informationen).
Unternehmen, die innerhalb eines Jahres Waren im Wert von 500.000 Euro oder mehr aus anderen EU-Ländern einführen, sind zusätzlich zur monatlichen Meldung für die Intrahandelsstatistik verpflichtet. Informationen diesbezüglich finden Sie hier bei uns.