Handel - Onlinehandel

VerpackG - Pflichten für den Versand- und Onlinehandel

Ab dem 1. Juli 2022 gilt in Deutschland die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungen. Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist.
Der neue Registrierungsprozess ist gestartet und Sie können sich auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht registrieren.
Bezüglich alter und neuer Verpflichtungen nach dem Verpackungsgesetz stellt die Zentrale Stelle Verpackungsregister weiteres, umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere die drei Themenpakete Serviceverpackungen, Pflichten für den Versand- und Onlinehandel sowie die erweiterte Registrierungspflicht.
Weitergehende Informationen und unseren IHK-Ansprechpartner aus dem Bereich Umwelt finden Sie hier oder direkt bei der zuständigen Stelle Stiftung Zentralen Stelle Verpackungsregister.