IHK – Stark dank Ehrenamt und Demokratie

Demokratie und Ehrenamtliches Engagement

Die IHK als Organisation der Eigenverantwortung lebt von der Mitarbeit der Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region. Denn sie wissen am besten, worauf es im Wirtschaftsleben ankommt.

Enormes ehrenamtliches Engagement

Rund 215.000 Persönlichkeiten engagieren sich derzeit ehrenamtlich in einer IHK – in Gremien, Ausschüssen oder als Prüferinnen und Prüfer.
In der Aus- und Weiterbildung mit rund 164.000 Ehrenamtlichen ist das Engagement besonders stark ausgeprägt – ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung in unserem Land.
Der Staat spart dadurch allein bei den rund 363.000 IHK-Zwischen- und Abschlussprüfungen in der Ausbildung sowie den 131.000 Prüfungen in der IHK-Weiterbildung Honorare von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr.
Ehrenamtliches Engagement fließt zudem ein in IHK-Fachausschüsse, in offene Foren zur Anbahnung geschäftlicher Kontakte oder in "Runde Tische" zur Rettung bzw. Unterstützung von Unternehmen in Krisensituationen. Die ehrenamtlich engagierten Unternehmerinnen und Unternehmer stützen sich dabei auf das Know-how und die Arbeit der insgesamt 9.056 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IHKs. Hinzu kommen 750 Beschäftigte in Einrichtungen, oftmals Bildungsinstitutionen, an denen IHKs mehrheitlich beteiligt sind.

Parlament der Wirtschaft entscheidet

Die IHKs sind mitgliedergetragen und demokratisch aufgebaut: Wichtigstes Organ ist die Vollversammlung – das Parlament der regionalen Wirtschaft. Die Unternehmen bestimmen über die Vollversammlung den Kurs ihrer IHK. Bei der Wahl hat jedes Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – eine Stimme. Die IHKs gestalten als Impulsgeber die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Interesse der Betriebe mit.
Regelmäßig sind alle Mitglieder der IHK aufgerufen, ihre Vertretung in die Vollversammlung zu wählen. Insgesamt engagieren sich in den Vollversammlungen der 79 IHKs 5.238 Unternehmerinnen und Unternehmer, davon 25,5 Prozent Frauen und 74,5 Prozent Männer. Der Anteil weiblicher Mitglieder hat in den letzten Jahren stetig zugenommen.
Die Plätze in den Vollversammlungen sind weiterhin begehrt. So kamen zuletzt im Durchschnitt knapp zwei Kandidatinnen und Kandidaten auf jeden Platz in einer Vollversammlung. Hier liegt der männliche Anteil bei 81 Prozent, der weibliche Anteil bei 19 Prozent.
Die Beteiligung bei den Wahlen zur IHK-Vollversammlung schwankt dabei von IHK zu IHK. Im Durchschnitt lag sie bei den letzten Wahlen bei rund 10 Prozent.
Auch zwischen den verschiedenen Gruppen von Unternehmen gibt es deutliche Unterschiede beim demokratischen Engagement.
Bei den für die Wirtschaftskraft jeder Region bedeutsamen Unternehmen, den in Handelsregistern eingetragenen Firmen, reicht die Wahlbeteiligung bis 41 Prozent.

Wahlgruppen beteiligen alle Branchen

Damit die Vollversammlung die Struktur und Vielfalt der regionalen Wirtschaft widerspiegeln kann, gibt es verschiedene Wahlgruppen, zum Beispiel für Industrie, Handel, Dienstleistungen, IT, Medienwirtschaft und Verkehr. Entsprechend dem wirtschaftlichen Gewicht in der Region wird auch die Zahl der Sitze in der Vollversammlung festgelegt.
Die Details regelt die jeweils von der Vollversammlung verabschiedete Wahlordnung. Die Sitzanzahl pro Wahlgruppe richtet sich dabei insbesondere nach der Anzahl der Mitgliedsunternehmen in der jeweiligen Branche sowie nach der entsprechenden Wirtschaftskraft – gemessen über den Gewerbeertrag. Andere Kriterien wie zum Beispiel die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oder der Auszubildenden werden ebenfalls herangezogen.

Kooptation als Mittel des Ausgleichs

Kooptation bedeutet, dass die gewählten Mitglieder der Vollversammlung ihrerseits weitere Mitglieder hinzuwählen. Ziel ist es, so die regionale Wirtschaftsstruktur abzubilden, wenn ohne solche Kooptation wichtige Bereiche der Wirtschaft fehlen würden, die für abgewogene Entscheidungen in der Vollversammlung eigentlich unverzichtbar sind.
59 Industrie- und Handelskammern sehen eine entsprechende Möglichkeit in ihrer Satzung vor. 37 Industrie- und Handelskammern machen von dieser Möglichkeit auch Gebrauch.

Kleine und mittlere Unternehmen in Vollversammlungen aktiv

Gerade die mittelständische Struktur mit vielen Hidden Champions und innovativen kleinen Unternehmen prägt das Bild der Wirtschaft in Deutschland. Daher ist es wichtig, dass auch in den Vollversammlungen Unternehmen aller Größenordnungen beteiligt sind. Genau das spiegelt die Zusammensetzung der IHK-Vollversammlungen wider. So kommen rund 79 Prozent der Vollversammlungsmitglieder aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Auch in den Präsidien der IHKs sind die KMU mit durchschnittlich 67 Prozent gut vertreten.
Eine der Kernaufgaben der Vollversammlung besteht darin, über die wirtschaftspolitischen Grundsatzpositionen der Wirtschaft in der Region zu entscheiden. Das Ehrenamt – also die Unternehmerinnen und Unternehmer – bestimmt damit die Positionen der IHK. Auf dieser Basis formuliert die IHK dann im Alltagsgeschäft Stellungnahmen und macht konkrete Vorschläge.
Nicht zuletzt entscheidet die IHK-Vollversammlung auch über die Wirtschaftssatzung und den Wirtschaftsplan – also die Höhe von Grundbeitrag und Umlage –, sie prüft den Jahresabschluss und entlastet die Geschäftsführung.

Ehrenamt im Ehrenamt

Das Engagement von IHK-Mitgliedern in Präsidien und Vollversammlungen erfordert großen Einsatz – und das neben der eigenen unternehmerischen Tätigkeit. Dabei erfolgt die Mitarbeit in IHK-Gremien stets ehrenamtlich, also ohne gesonderte Vergütung. Vereinzelt gewähren IHKs ihrer Präsidentin oder ihrem Präsidenten pauschale Aufwandsentschädigungen zwischen 500 Euro und 1.500 Euro monatlich. Weniger als die Hälfte der IHKs erstatten Mitgliedern von Präsidien bzw. Vollversammlungen Reisekosten.