IHK

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ihk.de veröffentlichten Webseiten.

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die IHKs sind bemüht als öffentliche Stellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102, die Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Bewertung durch eine Prüfinstitution.
Eine Bewertung durch eine Prüfinstitution wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommenen. Es folgt eine Auflistung nicht barrierefreier Inhalte nach Abschluss des Bewertungsverfahrens.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.03.2022 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.ihk.de aufgefallen?
Verantwortlich für die Webseite www.ihk.de ist die jeweils örtlich zuständige und ausgewiesene Industrie- und Handelskammer. Sie finden die für Sie zuständige IHK über den IHK-Finder.
Inhaltlich verantwortlich für die zentralen Webseiten ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V., Bereich Kommunikation, Herr Ivo Schuppe, Breite Straße 29, 10179 Berlin, presse@dihk.de.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de