Vollversammlung
Bekanntmachungen zur Vollversammlung
Alle Bekanntmachungen zur Vollversammlung aus der aktuellen Legislaturperiode können Sie hier nachlesen.
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Beendigung der Mitgliedschaft von Herrn Roland Roider
(Nr. 6239078)
Herr Roland Roider hat als unmittelbar gewähltes Mitglied der Vollversammlung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr 3 der Wahlordnung der IHK Darmstadt seine Amtsniederlegung erklärt.
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Kooptation von Kristian Straub
(Nr. 6188814)
Die Vollversammlung der IHK Darmstadt hat in ihrer Sitzung vom 25.06.2024 im Wege der mittelbaren Wahl gemäß § 1 Abs. 3 der Wahlordnung Herrn Kristian Straub in der Wahlgruppe Touristik, Freizeit, Gesundheitswirtschaft hinzugewählt. Herr Kristian Straub ist damit Mitglied der Vollversammlung.
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Beendigung der Mitgliedschaft von Frau Maria Rosa Malerba-Barth
(Nr. 6130434)
Frau Maria Rosa Malerba-Barth hat als unmittelbar gewähltes Mitglied der Vollversammlung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Wahlordnung der IHK den Verzicht auf Amtsantritt vor der konstituierenden Sitzung erklärt.
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Verzicht auf die Mitgliedschaft in der Vollversammlung durch Matthias Hahn
(Nr. 6110284)
Matthias Hahn hat als unmittelbar gewähltes Mitglied der Vollversammlung gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Wahlordnung der IHK vor der konstituierenden Sitzung auf sein Mandat verzichtet.
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Fünfte Wahlbekanntmachung
(Nr. 6071172)
Entsprechend der 1. Wahlbekanntmachung vom 03.05.2023, veröffentlicht auf der IHK-Website unter www.ihk.de/darmstadt, Dokument-Nr. 5841464, endete die Frist zur Stimmabgabe für die Wahl der Vollversammlung der IHK Darmstadt am 20.02.2024 um 17 Uhr. Der Wahlausschuss hat das Wahlergebnis am 21.02.2024 festgestellt.
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Vierte Wahlbekanntmachung
(Nr. 6017560)
Die Wahlordnung (WahlO) der IHK Darmstadt sieht vor, dass der Wahlausschuss unverzüglich nach Abschluss der Wahl am 20.02.2024 das Wahlergebnis feststellt, über die Ermittlung des Wahlergebnisses eine Niederschrift anfertigt und die Namen der gewählten Kandidat:innen sowie die Funktion im Unternehmen und die Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens bekannt macht.
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Dritte Wahlbekanntmachung
(Nr. 5973318)
Innerhalb der vom Wahlausschuss festgelegten Nachfrist sind keine weiteren Wahlvorschläge eingegangen. Gemäß § 12 Abs. 6 der Wahlordnung findet bei fruchtlosem Ablauf der Nachfrist eine auf die gültigen Wahlvorschläge beschränkte Wahl statt. Mehr dazu lesen Sie in der dritten Bekanntmachung zur Wahl.
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Zweite Wahlbekanntmachung
(Nr. 5963898)
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 1. November 2023 die fristgemäß eingegangenen Wahlvorschläge geprüft. In drei Untergruppen und einem Wahlbezirk fehlen noch Wahlvorschläge. Daher setzt er für diese eine Nachfrist bis zum 8. November.
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Erste Wahlbekanntmachung
(Nr. 5841464)
In der 3. Sitzung des Wahlausschusses vom 03.05.2023 hat der Wahlausschuss die Fristen zur Durchführung der Wahl diskutiert und die folgenden Beschlüsse gefasst, die zusammen mit Hinweisen zur Durchführung der Wahl hiermit bekanntgegeben werden.