Vollversammlungswahl 2024

Dritte Wahlbekanntmachung

In seiner zweiten Wahlbekanntmachung vom 01. November 2023, veröffentlicht auf der IHK-Website unter www.ihk.de/darmstadt, Dokument-Nr. 5963898 hat der Wahlausschuss alle Wahlberechtigten aufgefordert, innerhalb einer Nachfrist bis zum 8. November 2023, 12:00 Uhr, Wahlvorschläge gemäß § 12 Abs. 1 der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt für folgende Wahlgruppen einzureichen:
  • I: Industrie, Wahlbezirk Groß-Gerau
  • VI: Touristik, Freizeit, Gesundheitswirtschaft, Untergruppe Touristik
  • VII: Banken, Versicherungen, Untergruppe Genossenschaftsbanken
  • VII: Banken, Versicherungen, Untergruppe Sparkassen
Es sind keine weiteren Wahlvorschläge für diese Wahlgruppen eingegangen. Gemäß § 12 Abs. 6 der Wahlordnung findet bei fruchtlosem Ablauf der Nachfrist eine auf die gültigen Wahlvorschläge beschränkte Wahl statt. Diese sind in den nachstehenden Kandidatenlisten zusammengefasst:

Wahlgruppe I = Industrie / Landkreis Groß-Gerau

  • Rainer Fischer, Geschäftsführer, Jahrgang 1969, Suckow & Fischer Systeme GmbH & Co. KG, Biebesheim
  • Hakan Inoglu, Geschäftsführer, Jahrgang 1977, Rhein-Main-Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Rüsselsheim
  • Mehmet Kocagöl, Geschäftsführer, Jahrgang 1967, Kocagöl & Schneider Bau GmbH, Rüsselsheim
  • Harald Lochmann, Geschäftsführer, Jahrgang 1968, Erlenbacher Backwaren GmbH, Groß-Gerau

Wahlgruppe VI – Touristik, Freizeit, Gesundheitswirtschaft

Untergruppe Touristik

  • Birgit Simmermacher, Bevollmächtigte, Jahrgang 1962, Darmstädter Hof e.K. Inhaber Bernd Ludwig Simmermacher, Mühltal

Wahlgruppe VII = Banken, Versicherungen

Untergruppe Genossenschaftsbank

  • Matthias Martiné, Mitglied des Vorstands, Jahrgang 1963, Volksbank Darmstadt Mainz eG, Mainz

Untergruppe Sparkassen

  • Peter Lehr, Bevollmächtigter, Jahrgang 1963, Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt, Darmstadt

Hinweis zur Durchführung der Wahl:

Wählen kann nur, wer in die festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis eine Woche vor Ablauf der Wahlfrist (§ 9 Abs.3 der Wahlordnung) durch Vorlage der Gewerbeanmeldung nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Antrags- und Einspruchsfrist des § 10 Abs. 4 der Wahlordnung entstanden ist.
Darmstadt, den 08.11.2023
Dr. Hans - Peter Bach
Vorsitzender des Wahlausschusses
Dr. Dagmar Brodersen
Horst Jourdan
Volker W. Hofmann
Hans-Jürgen Preusche