Ehrenamt
IHK-Vollversammmlung
Demokratisch gewählt
Die Vollversammlung, das Parlament der regionalen Wirtschaft, wird von den Mitgliedsunternehmen der Region in allgemeiner, geheimer, freier und unmittelbarer Wahl alle fünf Jahre gewählt. Damit die Vollversammlung die Struktur und Vielfalt der regionalen Wirtschaft widerspiegeln kann, gibt es verschiedene Wahlgruppen und Wahlbezirke. Entsprechend dem wirtschaftlichen Gewicht in der Region wird auch die Zahl der Sitze in der Vollversammlung festgelegt. Bei der Wahl hat jedes Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – eine Stimme.
Das Präsidium
Das Präsidium unserer IHK besteht aus dem Präsidenten Matthias Martiné und sechs Vizepräsidenten.
Das macht die Vollversammlung
Ein Mitglied der Vollversammlung nimmt direkt Einfluss auf die Arbeit der IHK: angefangen von der Mitarbeit bei der Festlegung der IHK-Leitlinien zu wichtigen wirtschaftspolitischen Fragen über die Mitentscheidung bei der Verwendung der finanziellen Mittel bis hin zum Fassen von Beschlüssen im Hinblick auf die Bedürfnisse der regionalen Wirtschaft.
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Sie wählt
das Präsidium der IHK und bestellt den Hauptgeschäftsführer.
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Sie beschließt
jährlich die Wirtschaftssatzung (Höhe der Beiträge) und den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan).
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Sie verabschiedet
sämtliche Rechtsgrundlagen wie die Satzung, Wahlordnung und insbesondere auch die Gebührenordnung (zum Beispiel die Höhe der Prüfungsgebühren).
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Sie entscheidet
über die Schwerpunkte der IHK-Arbeit.
Termine und Protokolle
Sie möchten an der Vollversammlung teilnehmen oder wissen, was beim letzten Mal beschlossen und diskutiert wurde? Alle Termine und Protokolle der Vollversammlung finden Sie hier.
Bekanntmachungen zur Vollversammlung
Alle amtlichen Bekanntmachungen zur Vollversammlung finden Sie hier.
Themen: Sekretariat, Vollversammlung, Präsidium
Themen: Sekretariat, Vollversammlung, Präsidium
Bereich: Hauptgeschäftsführung
Themen: Vollversammlung, Präsidium, Compliance