IHK-Wahl 2024
Vierte Wahlbekanntmachung
Die Wahlordnung (WahlO) der IHK Darmstadt sieht vor, dass der Wahlausschuss unverzüglich nach Abschluss der Wahl am 20.02.2024 das Wahlergebnis feststellt, über die Ermittlung des Wahlergebnisses eine Niederschrift anfertigt und die Namen der gewählten Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Funktion im Unternehmen und die Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens bekannt macht (§ 22 Abs. 2 WahlO).
Über die Veröffentlichung weiterer Informationen zum Wahlergebnis entscheidet die Vollversammlung. Der Wahlausschuss empfiehlt für die Wahl 2024 das Wahlergebnis mit folgenden Angaben bekannt zu machen:
1. Die gewählten Kandidaten werden mit folgenden Angaben bekannt gemacht:
- Familiennamen, Vorname, Funktion im Unternehmen,
- Bezeichnung und Sitz des Unternehmens,
- die jeweilige Wahlgruppe bzw. Wahlbezirk und Untergruppe
2. Neben den gewählten Kandidaten wird auch die Wahlbeteiligung in folgendem Umfang bekannt gemacht:
- die durchschnittliche Wahlbeteiligung über alle Wahlgruppen hinweg,
- die Wahlbeteiligung in den einzelnen Wahlgruppen,
- die Wahlbeteiligung Online-/Briefwahl
Die Vollversammlung ist in der Sitzung vom 30.11.2023 der Empfehlung des Wahlausschusses gefolgt und hat die Veröffentlichung der unter den Ziffern 1 und 2 genannten Informationen zum Wahlergebnis beschlossen.
Darmstadt, den 01.12.2023
Dr. Hans - Peter Bach
Vorsitzender des Wahlausschusses
Vorsitzender des Wahlausschusses
Dr. Dagmar Brodersen
Horst Jourdan
Volker W. Hofmann
Hans-Jürgen Preusche