Gesetzesänderung

Produktsicherheit: Neue EU-Verordnung bringt wichtige Änderung

Herstellung, Import, Handel, Fulfillment-Dienstleistungen oder Online-Marktplätze: Ab dem 13. Dezember gilt mit der ⁠„General Product Safety Regulation (GPSR)”. eine neue Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit. Sie ersetzt die bisherigen Regelungen und bringt wichtige Änderungen für alle, die Produkte in der Europäischen Union auf den Markt bringen.
30. September 2024
Die neue EU-Verordnung betrifft alle Akteure in der Lieferkette. Sie gilt für Produkte, die in der EU verkauft werden, einschließlich neuer, gebrauchter, reparierter und wiederaufbereiteter Waren. Ausnahmen bestehen unter anderem für Arzneimittel, Lebensmittel und Antiquitäten.
Mit der neuen Verordnung kommen auch zusätzliche Pflichten auf die Beteiligten zu:
Hersteller*innen müssen unter anderem gewährleisten, dass ihre Produkte über die gesamte Lebensdauer hinweg sicher sind. Hier gehören die Erstellung und Pflege technischer Unterlagen sowie die Durchführung einer Risikoanalyse. Importierende dürfen nur noch sichere Produkte in die EU einführen und müssen alle relevanten Produktinformationen bereitstellen. Händlerinnen und Händler sind verpflichtet, für jedes Produkt alle notwendigen Sicherheitsinformationen bereitzustellen.
Neu ist die ausdrückliche Einbeziehung von Online-Marktplätzen. Diese müssen sicherstellen, dass die auf ihren Plattformen angebotenen Produkte den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Sie sind verpflichtet, zentrale Kontaktstellen einzurichten und mit den Behörden zu kooperieren. Händler*innen, die über solche Marktplätze verkaufen, werden zurzeit von den Marktplatzbetreibern kontaktiert und müssen für jedes Produkt den Herstellernamen, dessen Postanschrift sowie die E-Mail-Adresse angeben.
Ein wichtiger Bestandteil der Verordnung ist auch die Rückverfolgbarkeit von Produkten. Unternehmen sind verpflichtet, gefährliche Produkte umgehend zurückzurufen und Vorfälle über das neue „Safety-Gate”-System zu melden, das das bisherige „RAPEX-System” ersetzt und eine schnellere Kommunikation mit den Marktüberwachungsbehörden ermöglicht.
Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen und ihre internen Prozesse entsprechend anpassen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch Leitlinien und Beratungsangebote der EU unterstützt werden. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um sicherzustellen, dass alle Produkte den neuen Vorschriften entsprechen und rechtliche Konsequenzen vermieden werden.
Kristina Hirsemann
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: AGBs, Lebensmittelrecht, Vertragsrecht