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Gütesiegel für Sachverständige

Brandschutz in Gebäuden überprüfen, die Gründe für einen Verkehrsunfall herausfinden oder Unwetterschäden begutachten: In vielen Situationen sind Unternehmen, Privatpersonen oder Gerichte auf Sachverständige angewiesen. Von der Bestellung als öffentliche Sachverständige profitieren sowohl die Auftraggeber*innen als auch die Sachverständigen selbst.
Text: Julia van Lottum, Dezember 2023
Dr. Henry Portz
Diplom-Ingenieur Dr. Henry Portz © Sachverständigengesellschaft Dr. Portz mbH
Auf über 30 Jahre Erfahrung als öffentlich bestellter Sachverständiger kann Dr. Henry Portz zurückblicken. Der Diplom-Ingenieur, der auf Brandschutz spezialisiert ist, gehört dem Fachgremium der IHK Darmstadt an, das Sachverständige vor ihrer öffentlichen Bestellung überprüft. „Jungen Kollegen kann ich die Qualifikation empfehlen, weil es die eigene Position am Arbeitsmarkt deutlich stärkt. Das Vertrauen in die Expertenmeinung ist größer. So wird man auch mit besonders interessanten und herausfordernden Aufträgen belohnt“, sagt er.
Hierzu zählen insbesondere Gutachten für Gerichte. „Freie Sachverständige werden nicht so oft von Gerichten angefragt, da ihre Gutachten eine geringe Beweiskraft besitzen. Hier spielt einem die Qualifizierung in die eigenen Karten“, erklärt Portz. Denn ‚Sachverständige*r‘ ist kein geschützter Begriff. Nur Sachverständige, die öffentlich bestellt werden, unterziehen sich einer Überprüfung und weisen ihr Fachwissen nach, indem sie verfasste Gutachten einreichen.
„Die Industrie- und Handelskammern vergeben mit der Bestellung eine Art Gütesiegel“, fasst Simone Zwick, Teamleiterin Justiziariat und Sachverständigenwesen bei der IHK Darmstadt, zusammen. Sachverständige*r sei im Übrigen nicht immer ein Vollzeitjob in einem Sachverständigenbüro. „Als Sachverständiger kann man sich ein zweites Standbein aufbauen. Ein Kfz-Meister, der neben seinem Werkstattbetrieb auch Unfallschäden begutachtet, kann so beispielsweise seinen Kundenkreis und sein Fachwissen erweitern“, erklärt Zwick. 91 öffentlich bestellte Sachverständige verzeichnet die IHK Darmstadt aktuell, vor fünf Jahren waren es noch über 100. „Nachwuchs wird dringend benötigt. Nur so erhalten Unternehmen weiterhin fundierte Einschätzungen“, sagt Zwick.
Sachverständige*r werden
Um öffentlich zu Sachverständigen bestellt zu werden, benötigen Interessierte Berufserfahrung und überdurchschnittliche Kenntnisse in ihrem Fachgebiet. Diese weisen sie unter anderem über bereits verfasste Gutachten nach. Anschließend wird ihre Eignung in einer Überprüfung festgestellt. Mehr Informationen zum Sachverständigenwesen finden Sie hier.
Sachverständigen-Verzeichnis:
Das bundesweite Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen umfasst rund 8.000 von IHKs, anderen Kammern und Landesregierungen bestellte Sachverständige.
Annabel Aulehla
Bereich: Kommunikation und Marketing
Themen: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Social Media