
Die wichtigsten Gesetzesänderungen
Mit dem gerade begonnenen Jahr sind zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten. Wir liefern Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für 2025.
2. Januar 2025
Mindestlohnerhöhung
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Die Verdienstgrenze für Minijobber erhöhte sich entsprechend von 538 Euro auf 556 Euro.
Neue Mindestausbildungsvergütungen
Das Berufsbildungsgesetz schreibt für nicht tarifgebundene Betriebe Mindestausbildungsvergütungen vor, die jährlich steigen müssen. Ab 2025 gelten folgende neuen Werte (die bisherigen Höhen in Klammern): für das erste Lehrjahr 682 Euro (649 Euro), für das zweite Lehrjahr 805 Euro (766 Euro), für das dritte Lehrjahr 921 Euro (876 Euro) und für das vierte Lehrjahr 955 Euro (909 Euro).
Elektronische Rechnung wird Pflicht
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen im innerdeutschen Geschäftsverkehr E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ein PDF ohne maschinenlesbaren Teil gilt nicht als E-Rechnung. Zulässige Formate sind beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD. Unter bestimmtem Voraussetzungen sind bis Ende 2027 Papierrechnungen und einfache PDFs noch zulässig. Darüber hinaus wurden Kleinunternehmer vom Versand der neuen E-Rechnung befreit, die Empfangspflicht bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Grundsteuerreform
Zum 1. Januar 2025 sind neue Grundsteuerwerte in Kraft getreten, die die bisherigen Einheitswerte ersetzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Werte als verfassungswidrig eingestuft. Hessen nutzt das Flächen-Faktor-Verfahren, welches für die Grundsteuer B angewendet wird. Analog zur Bundesregelung sieht das hessische Modell für Städte und Gemeinden die Möglichkeit vor, künftig für baureife, aber unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C) einen höheren Hebesatz festlegen zu können, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Zusätzlich besteht in Hessen die Option, den Hebesatz je nach der Dauer der Baureife eines Grundstücks abzustufen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, das erstmals auch privatwirtschaftliche Unternehmen verpflichtet, Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten.
Meldeschein in Hotels entfällt
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz entfällt der Meldeschein für inländische Gäste in Hotels und Pensionen. Eine digitale Datenerhebung ist nicht notwendig. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht bestehen.
Bürokratieentlastungsgesetz
Die Aufbewahrungsfrist für steuerliche Unterlagen wird von zehn auf acht Jahre verkürzt. Zudem steigt der Schwellenwert für die monatliche umsatzsteuerliche Voranmeldung von 7.000 Euro auf 9.000 Euro.
Gewerbemietrecht
Seit dem 1. Januar 2025 entfällt das Schriftformerfordernis für Gewerberaummietverträge. Künftig reicht die Textform (beispielsweise eine E-Mail) aus, um Mietverträge wirksam zu schließen.
Nachweisgesetz
Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz ermöglicht künftig den Nachweis von Arbeitsbedingungen grundsätzlich in Textform (Paragraf 126b BGB). Für Befristungen bleibt die Schriftform oder eine qualifizierte Signatur erforderlich. In einigen Branchen, vor allem die dem Schwarzarbeitergesetz unterfallen, bleibt es allerdings dabei, dass nur papierschriftliche Nachweise anerkannt werden.
Reform der Kleinunternehmerregelung
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 werden die Kleinunternehmerregelungen ab 2025 ausgeweitet und modifiziert. Die Neuregelung dient der Umsetzung der sogenannten Kleinunternehmer-Richtlinie (RL (EU) 220/285). Die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (brutto, Vorjahr) und 50.000 Euro (brutto, laufendes Kalenderjahr) sollen auf 25.000 Euro (netto) und 100.000 Euro (netto) angehoben werden. Zusätzlich wird die Regelung auch für Unternehmer im EU-Ausland anwendbar.
Gesetz zur Modernisierung des Postrechts
Seit 2025 müssen 95 Prozent der Briefe erst nach drei statt nach zwei Werktagen zugestellt werden. Zudem müssen auch Pakete über 10 Kilogramm nun mit einem sichtbaren Hinweis auf das Gewicht gekennzeichnet werden. Diese Regelung ist vor allem für Online-Shops und Versandhandel wichtig.
Mehr Kindergeld und geringere Einkommensgrenze für Elterngeld
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt um 60 Euro auf 9.600 Euro pro Kind an. Auch das Kindergeld wird angehoben: So erhalten Familien für jedes Kind 255 Euro pro Monat – 5 Euro mehr als bisher. Auch der Kinder-Sofortzuschlag für Familien, die von Armut betroffen sind oder ein geringes Einkommen haben, steigt um 5 Euro auf 25 Euro je Kind und Monat. Ab dem 1. April 2025 sinkt zudem die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld. Nur Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben, erhalten Elterngeld.
Erste Teile der KI-Verordnung
Die sogenannte KI-Verordnung soll die künstliche Intelligenz in der EU regeln. Sie tritt schrittweise bis August 2027 in Kraft. Die erste Stufe tritt zum 2. Februar 2025 in Kraft. Nutzer von KI-Systemen sind dann verpflichtet, ihre beteiligten Mitarbeiter zu schulen, verbotene KI-Systeme dürfen nicht eingesetzt werden und es herrscht eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte und Deep Fakes.
Meldepflicht für Kassensysteme, Taxameter und Wegstreckenzähler
Seit dem 1. Januar 2025 greift die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme (eAS). Die bisherige Aussetzung der Meldepflicht für die Anschaffung oder Außerbetriebnahme elektronischer Aufzeichnungssysteme endete am 31. Dezember 2024. Seit 1. Januar 2025 steht dann das Meldeverfahren gemäß Paragraf 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) auf Elster.de zur Verfügung.
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Kristina Hirsemann
Bereich:
Unternehmen und Standort
Themen: AGBs, Lebensmittelrecht, Vertragsrecht

Uwe Zahlten
Bereich:
Unternehmen und Standort
Themen: Steuern, Gründung, Dienstleistungsbranche