Zusammenarbeit in der Lieferkette
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 2023 für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern, seit 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern.
Doch was ist mit den Zulieferern, die nicht selbst verpflichtet sind? Können Kunden die Anforderungen "nach unten durchreichen"?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Behörde hat im August 2023 eine Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht, in der es um das Verhältnis von verpflichteten Unternehmen und ihren nicht verpflichteten Zulieferern geht.
Sie kann auf der BAFA-Homepage im Bereich "Lieferketten" heruntergeladen werden. Außerdem stehen vier weitere Handreichungen zu den Themen Risikoanalyse, Beschwerdeverfahren, Angemessenheit und Kredit-und Versicherungswirtschaft zur Verfügung
Hinzu kommen noch die Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz.